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Fragen zum Thema Pfand
Welche Getränke unterliegen nicht der Pfandpflicht?
Die Pfandpflicht gilt nicht für folgende Getränke:
- Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare
- Wein, Sekt, Schaumwein
- Likör und Spirituosen
- Diätetische Getränke, die ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden.
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