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Fragen zum Thema Pfand
Was gilt für Mischgetränke?
Die Pfandpflicht besteht für folgende Mischgetränke:
- Biermischgetränke, z.B. Bier mit Limonade (Radler), Mischungen von Bier mit Cola, Bier mit Sirup, Bier mit Spirituosen
- Mischungen von Fruchtsaft und Mineralwasser, z.B. Apfelschorle
- Sportgetränke mit und ohne Kohlensäure
- Energydrinks mit und ohne Kohlensäure
- Tee- oder Kaffeegetränke mit und ohne Kohlensäure
- Bittergetränke mit und ohne Kohlensäure
- Wein-Mischgetränke, z.B. Weinschorle bei einem Weinanteil von weniger als 50%
- Milchmischgetränke
- Spirituosenmischgetränke, sog. Alkopops bei einem Alkoholanteil von weniger als 15 %
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