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Fragen zum Thema Lebensmittel
Warum werden keine unabhängigen Kontrolleure, z. B. aus anderen Landkreisen oder Regierungsbezirken, zur Kontrolle eingesetzt?
Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte sind als Beamte zur Unabhängigkeit verpflichtet.
Bei den nicht beamteten amtlichen Tierärzten, die für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen eingesetzt werden, ist die Unabhängigkeit durch ihren kommunalen Auftrageber sicherzustellen. Der kommunale Auftraggeber hat auf die Unabhängigkeit bei der Auswahl und Einstellung ebenso zu achten wie bei der Zuteilung der Aufgaben. Die laufende Kontrolle der Tätigkeit der amtlichen Tierärzte ist gleichfalls Aufgabe der für die Fleischhygiene zuständigen Kommunen.
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