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Fragen zum Thema Natura 2000 Allgemein
Was passiert, wenn es zu einer (ungewollten) Verschlechterung kommt?
Die rechtliche Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand eines Natura 2000-Gebietes zu sichern, richtet sich grundsätzlich an den Staat. Wenn festgestellt wird, dass eine erhebliche Verschlechterung droht oder bereits eingetreten ist, muss der Staat gegensteuern. Dazu kann er Erhaltungsmaßnahmen (z. B. über Förderungen) durchführen, aber auch administrative (z. B. verstärktes Monitoring) oder notfalls hoheitliche Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Schutzgebietsverordnungen) ergreifen.
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