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Fragen zum Thema Natura 2000 Allgemein
Werden die Gebiete automatisch zu Schutzgebieten erklärt?
Mit der rechtsgültigen Festsetzung von FFH- und Vogelschutzgebieten gilt zunächst ausschließlich der gesetzliche Schutz über das Verschlechterungsverbot. Mit der Festsetzung werden die Gebiete nicht automatisch zu Schutzgebieten im Sinne des III. Abschnittes des BayNatSchG. Zur Erklärung als Schutzgebiete bedarf es eines eigenen hoheitlichen Schrittes in Form einer Verordnung. Grundsätzlich gilt jedoch, dass dem Abschluss von Verträgen mit den Grundeigentümern Vorrang vor einer Schutzgebietsverordnung eingeräumt wird, wenn mit dem Abschluss des Vertrages der notwendige Schutz erreicht werden kann (Art. 13b Abs. 2 Satz 5 BayNatSchG).
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