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Fragen zum Thema Natura 2000 Allgemein
Darf ich in meinem Wald noch Holz machen?
Erlaubt ist grundsätzlich alles, was nicht zu einer erheblichen Verschlechterung des Gebiets führt.
Die bisherige ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt in aller Regel weiterhin möglich. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft werden nicht beschränkt, soweit die Erhaltungsziele für das Gebiet berücksichtigt werden. Der Bau von Forstwegen ist z.B. dann möglich, wenn Lebensraumtypen oder Arten nicht erheblich beeinträchtigt werden. Für den Einzelfall wird dies durch eine Verträglichkeitsabschätzung bzw. gegebenenfalls Verträglichkeitsprüfung festzustellen sein.
Verboten sind lediglich Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung des (Gesamt-)Gebiets führen. Wirtschaftliche Nachteile bei evtl. Beschränkungen werden grundsätzlich ausgeglichen.
Beispiele für Maßnahmen, die in Konflikt mit Erhaltungszielen kommen können:
- Anlage eines Rückewegs,
- Entnahme von Höhlenbäumen
- Unterpflanzung eines hiebsreifen Buchenbestands mit Douglasie.
In solchen Fällen ist generell eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Fachbehörden zu empfehlen, um gemeinsame Lösungen zu finden.
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