Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Natura 2000 Runder Tisch
Wie verbindlich sind die Inhalte der Managementpläne?
Der Managementplan ist verbindliche Handlungsleitlinie für die Behörden. Für den einzelnen Grundeigentümer besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der dargestellten Maßnahmen. Die Pläne werden außerdem flexibel gestaltet, damit die Umsetzung vorrangig über freiwillige Vereinbarungen mit den Betroffenen erfolgen kann.
Ziel der Richtlinien und damit auch der Managementpläne ist es, die Gebiete und die für deren Auswahl relevanten Lebensräume und Arten in einem guten Erhaltungszustand zu bewahren bzw. diesen wiederherzustellen. Der Managementplan enthält keine Ge- oder Verbote. Rechtsverbindlich ist nur das im Gesetz geregelte "Verschlechterungsverbot", das unabhängig vom Managementplan greift.
Dieses Grundprinzip gilt z. B. für
die land- und forstwirtschaftliche, die jagdliche und die fischereiliche Nutzung,
Änderungen in der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung,
den land- oder forstwirtschaftlichen Wegebau oder
Bauvorhaben im Außenbereich.
Zurück zur Übersichtsliste