Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Ambrosia
Wie sieht die Situation mit Ambrosia in anderen Ländern aus?
In der schweizerischen Pflanzenschutzverordnung ist Ambrosia aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr als besonders gefährlicher Neophyt gelistet, für den Melde- und Handlungspflicht gilt (PSV, SR 916.20). Vergleichbare Einstufungen liegen auch in den USA, in der Schweiz, in Frankreich und in Ungarn vor.
Zurück zur Übersichtsliste