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Fragen zum Thema Elektrosmog
Die Antenne auf dem Nachbardach?
Die Betreiber von Sendeanlagen sind für die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionssschutzgesetz (26. BImSchV) verantwortlich. Vor Inbetriebnahme einer Sendeanlage muß eine sogenannte Standortbescheinigung von der staatlichen Bundesnetzagentur eingeholt werden. Dieser liegt u.a. die Prüfung zu Grunde, ab welchem Sicherheitsabstand die Grenzwerte der 26. BImSchV unterschritten werden. Die Sicherheitsabstände für Mobilfunksendeanlagen betragen im Regelfall wenige Meter.
Mobilfunksender strahlen nicht gleichmäßig in alle Richtungen, sondern in bestimmte Vorzugsrichtungen. Direkt unter einem solchen Sender hat man typischer Weise besonders wenig Strahlungsleistung.
Sollten Befürchtungen über eine erhöhte Einstrahlung bestehen, kann bei berechtigtem Wunsch von der Bundesnetzagentur oder den Mobilfunkbetreibern eine Kontrollmessung durchgeführt werden.
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