Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Elektrosmog
Wie reagieren elektronische Implantate auf Mobilfunk?
Elektronische Implantate, wie z.B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen oder Nervenschrittmacher können Funksignale empfangen und darauf mit Fehlfunktionen reagieren. Zwischen Antenne des Handys und Herzschrittmacher sollte daher ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden. Für andere Implantate liegen weniger Untersuchungen vor, es dürften aber ähnliche Sicherheitsabstände ausreichend sein. Bei schnurlosen Haustelefonen ist bereits bei geringeren Abständen als 20 cm zwischen Antenne und Schrittmacher keine Gefährdung mehr zu erwarten. Herzschrittmacherträger dürfen also mit Handys und schnurlosen Telefonen telefonieren, sie sollten jedoch das Mobiltelefon nicht betriebsbereit in der Brusttasche direkt über ihrem Schrittmacher tragen. Von Antennen mit Mobiltelefonen höherer Leistung, den sogenannten "Portables", sollte mindestens 50 cm Abstand eingehalten werden. Die Sicherheitsabstände von Basisstationen sind so festgelegt, dass keine Störungen von Implantaten zu erwarten sind. Zur Verwendung von Handys in Krankenhäusern hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2008 ein Positionspapier verfasst Darin plädiert es dafür, Bereiche freizugeben, in denen die Nutzung von Mobilfunktechnik vom Krankenhausträger erlaubt ist.
Zurück zur Übersichtsliste