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Fragen zum Thema Biodiversität
Für welche Arten hat Bayern eine besondere Verantwortlichkeit?
Für Arten, die in Bayern einen bedeutenden Anteil ihres Verbreitungsgebietes (Areals) - im Extremfall endemische Arten, die weltweit nur in Bayern vorkommen - oder stark isolierte Vorposten aufweisen, besteht eine besondere Verantwortlichkeit zum Erhalt dieser Arten.
Diese Verantwortlichkeit schließt auch derzeit ungefährdete Arten ein.
Beispiele für Arten mit besonderer Verantwortlichkeit Bayerns sind - außer endemischen Arten - Bechsteinfledermaus, Sperlingskauz, Rotmilan, Sommergoldhähnchen, Gelbbauchunke, Plumpschrecke (Isophya kraussi), Silbergrüner Bläuling (Polyommatus coridon), Arnika (Arnica montana) oder Klebriger Lein (Linum viscosum) oder Graue Skabiose (Scabiosa canescens). Für alpine Arten hat Bayern innerhalb Deutschlands vielfach eine Alleinverantwortung.
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