Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Wasserwirtschaft
Wo sind die Vorschriften für die Kanaldichtheitsprüfung (Abwasserkanal) an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) geregelt?
Die Vorschriften sind auf bundesrechtlicher Ebene nach §§ 60 und 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, z.B. DIN 1986-30, geregelt. Eine landesgesetzliche Regelung zur Überwachung von GEA gibt es in Bayern nicht. Festlegungen zur Überwachung der Errichtung und des Zustands von Grundstücksentwässerungsanlagen werden in den Entwässerungssatzungen der Kommunen getroffen. Gemäß Muster-Entwässerungssatzung umfassen sie u.a. die (wiederkehrende) Vorlage einer Bestätigung über Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlagen bei der Gemeinde.
Zurück zur Übersichtsliste