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Fragen zum Thema Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Welche Gebühren fallen im Anzeige- und Erlaubnisverfahren an?
Im Anzeigeverfahren fällt im Regelfall (keine Beschränkung oder Untersagung der angezeigten Tätigkeit anlässlich der Anzeige) für die behördliche Bearbeitung der Anzeige eine Gebühr in Höhe von 25 bis 100 € an (Tarif-Nr. 8.I.0/34.2 des bayerischen Kostenverzeichnisses zum Kostengesetzes in der Fassung von Anlage 6 der Verordnung vom 24.3.2014, GVBl I S. 118). Diese Gebühr deckt auch eine etwaige behördliche Anforderung von Nachweisen zur Zuverlässigkeit und Fachkunde (§ 53 Abs. 3 Satz 2 KrWG) anlässlich der Bearbeitung der Anzeige mit ab.
Im Erlaubnisverfahren beträgt die Gebühr 250 bis 6.000 € (Tarif-Nr. 8.I.0/35 des bayerischen Kostenverzeichnisses).
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