Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Bodenschutz und Altlasten
Welche Behörden sind in Bayern für die Altlastenbearbeitung zuständig?
Zuständige Behörde im Sinn des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist die Kreisverwaltungsbehörde (KVB). Sie stellt den ersten und zentralen Ansprechpartner bei der Altlastenbearbeitung dar.
Bei fachlichen Fragen werden das Wasserwirtschaftsamt sowie ggf. die Gesundheitsverwaltung und die Landwirtschafts- und Forstbehörden beteiligt.
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