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Fragen zum Thema Bodenschutz und Altlasten
Kann ich für die Untersuchung und Sanierung von Altlasten herangezogen werden auch wenn ich sie nicht selbst verursacht habe?
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz können u.a. der Verursacher einer Altlast, dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer sowie der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück - also sowohl Handlungs- als auch Zustandsverantwortlicher - zur Detailuntersuchung und Sanierung der Altlast herangezogen werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter bestimmten Voraussetzungen die Pflichtigkeit des privaten Zustandsverantwortlichen allerdings nach oben begrenzt. Sind mehrere Pflichtige bekannt, entscheidet die KVB unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie des Gebots einer effektiven und schnellen Gefahrenabwehr.
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