Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Kernkraftwerk Temelin
Ist die Sicherheit der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Temelín verbessert worden?
Im deutsch-tschechoslowakischen Abkommen vom 17.08.1990 zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz wurden Vereinbarungen für einen engen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie, die Rechtsvorschriften zur kerntechnischen Sicherheit, die Erfahrungen aus dem Betrieb von Kernanlagen sowie die Ergebnisse der Radioaktivitätsmessprogramme getroffen. Beide Seiten benachrichtigen sich ferner gegenseitig unverzüglich über Unfälle, die Kernanlagen oder Tätigkeiten dieses Abkommens betreffen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder werden können.
In Durchführung dieses Abkommens findet in der Regel einmal im Jahr ein Treffen der Deutsch-Tschechischen Kommission statt. Dabei gehören auch Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) der deutschen Delegation an.
Die deutsch-tschechische Zusammenarbeit hatte beim Kernkraftwerk Temelín eine Reihe von sicherheitsverbessernden Maßnahmen zur Folge. So haben z. B. deutsche Experten in Absprache mit der tschechischen Aufsichtsbehörde im Auftrag des BMU und des damaligen StMUG, jetziges StMUV, zu einigen wichtigen Sicherheitsfragen eigenständige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen haben zu Verbesserungsvorschlägen geführt, die in die Beitrittsverhandlungen der Tschechischen Republik zur Europäischen Union eingebracht und zum Großteil umgesetzt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gewährleistung der notwendigen Schadensvorsorge in der Verantwortung des zuständigen tschechischen Betreibers unter Aufsicht der atomrechtlichen tschechischen Behörde liegt.
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