Altlastenuntersuchung und -sanierung: Finanzierung und FÖrderung
Amtsermittlung
Die Kosten für die Ermittlungen von Amts wegen (Erhebung der Flächen bis zur Orientierenden Untersuchung) werden in der Regel vom Freistaat getragen.
Die Kosten für die Detailuntersuchung sowie der ggf. notwendigen Sanierung sind dagegen vom Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG (i. d. R. Verursacher oder Grundstückseigentümer) aufzubringen. Die Verantwortlichen sind jedoch - soweit überhaupt noch feststellbar - häufig nicht zahlungsfähig. Die Kosten notwendiger Ersatzvornahmen übernehmen dann die öffentlichen Haushalte.
Für diese Fälle erhalten Landkreise und kreisfreie Städte staatliche Unterstützung.
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB)
Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Gemeinden bei der Finanzierung der Sanierung gewerblicher und industrieller Altlasten gibt es über die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB).
Finanzausgleichsgesetz
Landkreise und kreisfreie Gemeinden können nach Artikel 7 Absatz 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) ergänzende Finanzzuweisungen für Fälle der Ersatzvornahme erhalten. Es können Kosten erstattet werden, die eine Eigenbeteiligung der Kommunen von 2 € pro Einwohner und Jahr übersteigen. Die anstehenden Maßnahmen müssen in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben, die das Umweltministerium führt, aufgenommen sein. Ansprechpartner ist die GAB.
UnterstÜtzungsfonds
Die Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien regelt Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Mai 2006 und der Ausführungsverordnung (Unterstützungsfonds-Verordnung - UStützV) nach Art. 13a Abs.5 BayBodSchG zum 01. Juni 2006 können die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell entlastet werden. Ansprechpartner ist die GAB.
EU-FÖrderung von kommunalen FlÄchenrecyclings- und Altlastensanierungsprojekten
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bietet im bayerischen Operationellen Programm (OP) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) Bayern 2021 - 2027 die Möglichkeit, kommunale Flächenrecyclingmaßnahmen zu fördern. Hierfür stehen in der Programmperiode 2021 bis 2027 EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung.
RÜstungsaltlasten - StEG-FÄlle
Für die Erkundung und Sanierung von Rüstungsaltlasten, die durch das von der „Staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut mbH“ (StEG) durchgeführte Entschärfungsprogramm oder aufgrund von Sprengungen oder Kampfmittelbeseitigung der Alliierten bzw. den von diesen initiierten und gelenkten deutschen Stellen entstanden sind, werden private Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt über entsprechende Grundstücke nicht als Zustandsstörer i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG herangezogen. Die Maßnahmen werden von den Kreisverwaltungen durchgeführt. Die insoweit entstehenden Kosten übernimmt der Freistaat Bayern als freiwillige Leistung. Ansprechpartner sind die Regierungen.
Weiterführende Informationen
Download
- Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
- Unterstützungsfonds-Verordnung (UStützV)
- Durchführungsverordnung zu Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG DV-Altlasten)