Emissionshandel und Bilanzierung von Emissionen
Emissionshandel
Das Ziel des Emissionshandels ist es, mit Hilfe marktbezogener Maßnahmen den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren und klimaschonende Technologien zu fördern. Dahinter steht das Prinzip, dass es für jede Emission einer Berechtigung in Form eines Emissionszertifikats bedarf. Diese Emissionszertifikate können unter bestimmten Voraussetzungen unter den Emittenten gehandelt werden.
Mit der Festlegung einer Emissionsobergrenze wird das Angebot an verfügbaren stehenden Emissionszertifikaten knapper. Bei gleichbleibender Nachfrage der Emittenten steigt der Preis pro Emissionszertifikat. Dadurch steigt wiederum der Anreiz, Emissionen zu vermeiden. Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist im Wesentlichen die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungspläne und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte.
Einzig die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen liegt in der Zuständigkeit der Länder, in Bayern beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Im Rahmen des Europäischen Green Deals werden auf Ebene der EU die Regelungen für den Emissionshandel weiterentwickelt.
Emissionen bilanzieren
Die statistischen Ämter der Bundesländer berichten im Rahmen der sogenannten „Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder“ über die Entwicklung der THG-Emissionen auf Länderebene. In Bayern übernimmt dies das Landesamt für Statistik (LfStat). Die Berechnung der energie- und prozessbedingten CO2-Emissionen erfolgt in den Ländern selbst, während die Emissionen von Methan, Lachgas, fluorierten Gasen, sowie die CO2-Emissionen in der Landwirtschaft zentral vom statistischen Landesamt Baden-Württemberg berechnet werden. Das Vorgehen orientiert sich so weit wie möglich an der Erhebung des Umweltbundesamtes im Rahmen der THG-Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.
Die vom LfStat ermittelten Emissionszahlen fließen in den Klimabericht ein, der nach Art. 9 des BayKlimaG erstellt wird. Der Klimabericht gibt einen Überblick über die Minderung von Treibhausgasen in Bayern.