Umweltmanagementsystem EMAS im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat bereits 1997 ein Umweltmanagementsystem analog der EG-Öko-Audit-Verordnung eingeführt und sich in seiner Umwelterklärung zu konkreten Umweltzielen verpflichtet. Nach Fusion mit dem ehemaligen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz zum Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (jetziges Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV) passte das Ministerium sein Umweltmanagementsystem an den erweiterten Aufgabenbereich und die fortgeschriebenen Anforderungen von EMAS II an und konnte nach Überprüfung durch zugelassene Gutachter Ende 2004 seine EMAS-konforme Umwelterklärung 2003 veröffentlichen.
Seit 21. Mai 2004 ist das StMUV als EMAS- und ISO 14001-zertifizierte Organisation im Standortregister der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern unter der Register-Nr. DE-155-00237 eingetragen. Revalidierungen erfolgten in den Jahren 2006, 2009, 2012 und 2015. Jährlich werden die Umwelterklärungen aktualisiert (Links: Siehe unten unter "Weiterführende Informationen")..
Hinweis: Seit 2001 wird auf den Druck der Umwelterklärungen verzichtet, da hierdurch Papier gespart wird (Ressourceneinsparung ist ein Umweltziel) und sich gleichzeitig Druck- und Versandkosten einsparen lassen.
Weiterführende Informationen
Klimaneutrales Bayerisches Staatsmnisterium für Umwelt und Verbraucherschutz
Die Bayerische Staatsregierung geht voran! Auftrag des novellierten Bayerischen Klimaschutzgesetzes ist es, Klimaneutralität der Bayerischen Staatsministerien bereits bis 2023 zu erreichen und damit vorbildhaft für die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern zu agieren (Art. 3 BayKlimaG). Dieses Ziel hat das StMUV bereits 2022 über die Kompensation nicht vermeidbarer CO2-Emissionen (bzw. in einer früheren Berechnungsmethodik seit 2018) erreicht. Die Klimaneutralstellung durch den Erwerb von Zertifikaten allein genügt jedoch den Zielen des Klimaschutzes nicht, vielmehr sind Anstrengungen erforderlich, die CO2-Emissionen primär zu vermeiden und weiter zu reduzieren.
Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern sollen mit der Klimaneutralität bis 2028 folgen.
Nach Art. 4 des BayKlimaG sollen die verbleibenden Treibhausgasemissionen mit geeigneten Maßnahmen ausgeglichen werden (Kompensationsmaßnahmen). Der Freistaat Bayern soll spätestens bis 2040 klimaneutral sein.
Die Klimastrategie „Vermeiden vor Vermindern vor Kompensieren“ und ein Klimamanagement sollen in die Geschäftsprozesse des StMUV eingebunden werden. Das Vorgehen orientiert sich am PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act; fortlaufender Verbesserungszyklus), der auch Grundlage für die EMAS-Zertifizierung ist.
Unsere übergeordnete Klimastrategie für das StMUV gibt den Rahmen für die Definition unserer Klimaziele und den Fahrplan zur Umsetzung vor:
„Für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gilt es bereits 2023 gemeinsam mit den anderen Ressorts das gesetzlich verankerte Ziel, Klimaneutralität zu erreichen. Dies stellt eine enorme Herausforderung dar. Als Brückeninstrument wird hierfür übergangsweise das Mittel des CO2-Ausgleichs durch hochwertige Zertifikate für Klimaschutzprojekte genutzt. In erster Linie verpflichten wir uns dazu, die Emissionen zu vermeiden bzw. weitestgehend zu reduzieren. Unsere Bilanzierung umfasst unseren kompletten Dienstbetrieb (Scope-1- bis Scope-3-Emissionen). Unser Ziel ist es, unsere Emissionen bis spätestens 2040 auf eine dem 1,5 °C-Klimaziel konforme Menge zu senken. In sechs Handlungsfeldern haben wir sowohl operative als auch strategische Ziele und Maßnahmen festgelegt, die wir konsequent verfolgen und weiterentwickeln. Wir wollen Impulsgeber für andere Behörden und die Öffentlichkeit sein.“
Maßnahmen haben wir beispielsweise zum Handlungsschwerpunkt Gebäude (Strom und Wärme) ergriffen. Hierbei wurden die Fenster saniert und planen die Modernisierung und Erweiterung unserer PV-Anlage auf dem Dach und der Fassade. Als weiterer Bereich ist auch die Mitarbeitersensibilisierung anzuführen, mit der wir die Beschäftigten für den Klimaschutz im Büroalltag gewinnen wollen.
Um der gesetzlichen Verpflichtung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes zur Klimaneutralität und seiner Verantwortung nachzukommen, wird das StMUV die Treibhausgasbilanz fortschreiben und die Datenqualität erhöhen, Ziele und Maßnahmen zur Reduktion definieren und umsetzen sowie die unvermeidbaren Treibhausgasemissionen kompensieren. Mit dem Erreichen unserer Klimaziele können wir unserer Vorbildfunktion gerecht werden.