Alpenkonvention - Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Die Alpen sind Natur- und Kulturlandschaft, Lebens- und Wirtschaftsraum für 14,9 Millionen Alpenbewohnerinnen und Alpenbewohner in 43 Regionen, wertvollstes Trinkwasserreservoir Europas und wichtiges Tourismusziel. Mit dem 1991 unterzeichneten und 1995 in Kraft getretenen internationalen "Übereinkommen zum Schutz der Alpen", kurz Alpenkonvention, versuchen die Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und die Europäische Union in grenzüberschreitender Zusammenarbeit die bedeutendste Bergregion Europas zu schützen und nachhaltig zu entwickeln. Innerhalb Bayerns nimmt das Bayerische Umweltministerium die Koordinierungsfunktion in Angelegenheiten der Alpenkonvention wahr.
Eine umfangreiche Interpellation im Bayerischen Landtag über die Umsetzung der Alpenkonvention gab Gelegenheit, den Stand der rechtlichen Umsetzung sowie aktuelle Tätigkeiten in den die Protokolle betreffenden Fachbereichen ausführlich darzustellen. Die Antwort der Staatsregierung aus dem Jahr 2015 ist als Landtagsdrucksache Nr. 17/6592 veröffentlicht.
Ziele der Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein als Rahmenvertrag konzipiertes völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zwischen den Staaten. In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien durch eine sektorenübergreifende, ganzheitliche Politik ein umweltverträgliches Wirtschaften im Alpenraum zu gewährleisten. Der langfristige Schutz der natürlichen Ökosysteme und die nachhaltige Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der ansässigen Bevölkerung sind dabei ihre wichtigsten Ziele.
In sogenannten "Fachlichen Protokollen“ (Durchführungsprotokollen) wird zu einzelnen Fachbereichen festgelegt, welche konkreten Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen ergriffen werden sollen.
Bisher wurden in den Bereichen
- Raumplanung und nachhaltige Entwicklung,
- Berglandwirtschaft,
- Naturschutz und Landschaftspflege,
- Bergwald,
- Tourismus,
- Bodenschutz,
- Energie, sowie
- Verkehr
Das Verkehrsprotokoll enthält beispielsweise die Verpflichtung der Vertragsparteien, auf den Bau hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr zu verzichten.
Seit 18.12.2002 sind diese acht erarbeiteten Protokolle sowie ein Protokoll zur Streitbeilegung durch die Ratifizierungen Deutschlands, Österreichs und Liechtensteins völkerrechtlich in Kraft und ihr Inhalt somit Bestandteil des in Deutschland geltenden Rechts. Das schweizerische Parlament hat 2010 eine Ratifizierung der neun Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention abgelehnt.
In den Jahren 2005/06 wurde für den Bereich „Bevölkerung und Kultur“ eine politische Deklaration ausgearbeitet, die der Überprüfung auf Einhaltung zugänglich sein wird.
Anwendungsbereich der Alpenkonvention
Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Alpenkonvention beträgt 190.700 Quadratkilometer, auf den deutschen Alpenraum entfallen davon 5,84 Prozent.
Der deutsche Alpenraum gemäß Alpenkonvention umfasst das Gebiet der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim, Traunstein, Weilheim-Schongau, Oberallgäu, Ostallgäu, Lindau (Bodensee) sowie die kreisfreien Städte, Rosenheim, Kaufbeuren und Kempten.
Insgesamt erstreckt sich das Geltungsgebiet der Alpenkonvention auf 5.934 Gemeinden, davon entfallen 284 Gemeinden auf Bayern.
Gemeinden im Anwendungsbereich der Alpenkonvention
Oberbayern
Kreisfreie Städte
- Stadt Rosenheim
Berchtesgadener Land
- Ainring
- Anger
- Bayerisch Gmain
- Berchtesgaden
- Bischofswiesen
- Marktschellenberg
- Piding
- Ramsau b.Berchtesgaden
- Saaldorf-Surheim
- Schneizlreuth
- Schönau a.Königssee
- Teisendorf
- Stadt Bad Reichenhall*
- Stadt Freilassing
- Stadt Laufen
Traunstein
- Altenmarkt a.d.Alz
- Bergen*
- Chieming*
- Engelsberg
- Fridolfing
- Grabenstätt*
- Grassau*
- Inzell*
- Kienberg
- Kirchanschöring
- Marquartstein*
- Nußdorf
- Obing
- Palling
- Petting
- Pittenhart
- Reit im Winkl*
- Ruhpolding*
- Schleching*
- Schnaitsee*
- Seeon-Seebruck*
- Siegsdorf*
- Staudach-Egerndach*
- Surberg
- Tacherting
- Taching a.See
- Unterwössen*
- Vachendorf
- Waging a.See
- Übersee*
- Stadt Tittmoning
- Stadt Traunreut
- Stadt Traunstein
- Stadt Trostberg
Rosenheim
- Albaching
- Amerang
- Aschau i.Chiemgau*
- Babensham
- Bad Endorf
- Bad Feilnbach
- Bernau a.Chiemsee*
- Brannenburg
- Breitbrunn a.Chiemsee*
- Bruckmühl
- Chiemsee*
- Edling
- Eggstätt
- Eiselfing
- Feldkirchen-Westerham
- Flintsbach a.Inn
- Frasdorf
- Griesstätt
- Großkarolinenfeld
- Gstadt a.ChiemseeHalfing*
- Höslwang
- Kiefersfelden
- Neubeuern
- Nußdorf a.Inn
- Oberaudorf
- Pfaffing
- Prien a.Chiemsee*
- Prutting
- Ramerberg
- Raubling
- Riedering
- Rimsting*
- Rohrdorf
- Rott a.Inn
- Samerberg
- Schechen
- Schonstett
- Soyen
- Stephanskirchen
- Söchtenau
- Tuntenhausen
- Vogtareuth
- Stadt Bad Aibling
- Stadt Kolbermoor
- Stadt Wasserburg a.Inn
Miesbach
- Bad Wiessee
- Bayrischzell
- Fischbachau
- Gmund a.Tegernsee
- Hausham
- Holzkirchen
- Irschenberg
- Kreuth
- Otterfing
- Rottach-Egern
- Schliersee*
- Valley
- Waakirchen
- Warngau
- Weyarn
- Stadt Miesbach
- Stadt Tegernsee
Bad Tölz-Wolfratshausen
- Bad Heilbrunn
- Benediktbeuern
- Bichl
- Dietramszell
- Egling
- Eurasburg
- Gaißach
- Greiling
- Icking
- JachenauKochel a.See
- Königsdorf
- Lenggries
- Münsing
- Reichersbeuern
- Sachsenkam
- Schlehdorf
- Wackersberg
- Stadt Bad Tölz
- Stadt Geretsried
- Stadt Wolfratshausen
Garmisch Partenkirchen
- Bad Bayersoien
- Bad Kohlgrub
- Eschenlohe
- Ettal
- Farchant
- Garmisch-Partenkirchen
- Grainau
- Großweil*
- Krün
- Mittenwald
- Murnau a.Staffelsee
- Oberammergau*
- Oberau
- Ohlstadt
- Riegsee
- Saulgrub
- Schwaigen
- Seehausen a.Staffelsee
- Spatzenhausen
- Uffing a.Staffelsee
- Unterammergau
- Wallgau
Weilheim-Schongau
- Altenstadt
- Antdorf
- Bernbeuren
- Bernried
- Burggen
- Böbing
- Eberfing
- Eglfing
- Habach
- Hohenfurch
- Hohenpeißenberg
- Huglfing
- Iffeldorf
- Ingenried
- Oberhausen
- Obersöchering
- Peiting
- Peißenberg
- Polling
- Prem
- Pähl
- Raisting
- Rottenbuch
- Schwabbruck
- Schwabsoien
- Seeshaupt
- Sindelsdorf
- Steingaden
- Wessobrunn
- Wielenbach
- Wildsteig
- Stadt Penzberg
- Stadt Schongau
- Stadt Weilheim i.OB
Schwaben
Kreisfreie Städte
- Stadt Kaufbeuern
- Stadt Kempten (Allgäu) Kreisfreie Stadt
Ostallgäu
- Aitrang
- Baisweil
- Bidingen
- Biessenhofen
- Eggenthal
- Eisenberg
- Friesenried
- Germaringen
- Görisried
- Günzach
- Halblech
- Hopferau
- Irsee
- Jengen
- Kaltental
- Kraftisried
- Lamerdingen
- Lechbruck am See
- Lengenwang
- Mauerstetten
- Nesselwang
- Obergünzburg
- Oberostendorf
- Osterzell
- Pforzen
- Pfronten
- Rettenbach a.Auerberg
- Rieden
- Rieden am Forggensee
- Ronsberg
- Roßhaupten
- Ruderatshofen
- Rückholz
- Schwangau
- Seeg
- Stötten a.Auerberg
- Stöttwang
- Unterthingau
- Untrasried
- Waal
- Wald
- Westendorf
- Stadt Buchloe
- Stadt Füssen
- Stadt Marktoberdorf
Oberallgäu
- Altusried
- Bad Hindelang*
- Balderschwang*
- Betzigau
- Blaichach*
- Bolsterlang*
- Buchenberg
- Burgberg i.Allgäu
- Dietmannsried
- Durach
- Fischen i.Allgäu
- Haldenwang
- Lauben
- Missen-Wilhams
- Obermaiselstein*
- Oberstaufen*
- Oberstdorf
- Ofterschwang
- Oy-Mittelberg
- Rettenberg
- Sulzberg
- Waltenhofen
- Weitnau
- Wertach
- Wiggensbach
- Wildpoldsried
- Stadt Immenstadt im Allgäu*
- Stadt Sonthofen*
Lindau
- Bodolz
- Gestratz
- Grünenbach
- Heimenkirch
- Hergatz
- Hergensweiler
- Maierhöfen
- Nonnenhorn
- Oberreute
- Opfenbach
- Röthenbach (Allgäu)
- Scheidegg
- Sigmarszell
- Stiefenhofen
- Wasserburg (Bodensee)
- Weiler-Simmerberg
- Weißensberg
- Stadt Lindau (Bodensee)
- Stadt Lindenberg i.Allgäu
*Mitglied im Gemeindenetzwerk "Allianz in den Alpen"
Hinweis zur Barrierefreiheit bzw. für Nutzer von Screenreadern
Eine Liste der Gemeinden im Anwendungsbereich der Alpenkonvention ist für Screenreader am Seitenende unter "Weiterführende Informationen" verfügbar.
Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der Alpenkonvention
Hierzu wurde im Rahmen der Alpenkonvention ein Überprüfungsverfahren aufgesetzt, bei dem die Vertragsparteien einem Überprüfungsausschuss in Abständen von 10 Jahren über die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle berichten.
Darüber hinaus können Vertragsparteien oder Beobachter jederzeit in schriftlicher Form und begründet Ersuchen um Überprüfung einer vermuteten Nichteinhaltung der Konvention und ihrer Protokolle an den Überprüfungsausschuss richten.
Schließlich kann der Überprüfungsausschuss anlassbezogen vertiefte Prüfungen vornehmen bzw. die Leitlinien oder Handlungsempfehlungen zu speziellen Themen entwickeln. Bislang ist dies zu den Themenbereichen Flächensparende Bodennutzung, Tourismus und Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt.
Die Bestimmungen der Protokolle der Alpenkonvention und deren Entsprechung im innerstaatlichen Recht (Bundesrecht und Landesrecht des Freistaates Bayern)
Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention sind selbständige, völkerrechtliche Übereinkommen und bedürfen jeweils der Ratifizierung. Deutschland hat alle Protokolle im Jahr 2002 ratifiziert, sie sind am 18.12.2002 in Kraft getreten (siehe auch BGBl II 2002, S. 1785). Sie haben damit innerstaatliche Geltung erlangt und sind für alle staatlichen Organe verbindlich geworden. Die Exekutive und die Gerichte haben die Vorschriften der Alpenkonvention und der Protokolle grundsätzlich als im Range von Bundesrecht stehendes Recht zu beachten und anzuwenden.
Die Bestimmungen der acht Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention finden im innerstaatlichen Recht (Bundes- und Landesrecht des Freistaates Bayern) Entsprechungen. Das innerstaatliche Recht erfüllt damit grundsätzlich die in den Durchführungsprotokollen der Alpenkonvention formulierten Anforderungen.
Die Protokolle, die Tabellen zu den Durchführungsprotokollen sowie weitere Erläuterungen sind unter dem Link "Durchführungsprotokolle" (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende) zu finden.
Vorsitz der Alpenkonferenz
Die zuständigen Umweltministerinnen und Umweltminister der Alpenstaaten tagen alle zwei Jahre in der sogenannten Alpenkonferenz um aktuelle Fragen zu diskutieren und politische Vorgaben festzulegen.
Deutschland hatte zuletzt mit der XIII. Alpenkonferenz am 21. November 2014 in Turin den Vorsitz von Italien übernommen. Zentrale Beschlüsse damals umfassten die weitere Beteiligung der Alpenkonvention an der Ausarbeitung einer europäischen Strategie für den Alpenraum und die Billigung des 5. Alpenzustandsberichts zum Thema "Demografischer Wandel".
Das Bayerische Umweltministerium unterstützte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz während der 2-jährigen deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention bei der Durchführung der Präsidentschaft. Ziel war es, in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen den Bürgern die Themen und Inhalte der Alpenkonvention über Projekte und konkrete Aktionen nahezubringen und mit den Menschen vor Ort in die Tat umzusetzen.
Dabei wurden insbesondere Ergebnisse von bisherigen Projekten mit Förderungen aus dem INTERREG Alpenraumprogramm (Alpstore, Geomol, AlpBC SEAP Alps, Alpinfonet) im Kontext der Präsidentschaft verbreitet bzw. neue INTERREG-Projekte vorbereitet, die sich unter anderem (u.a) mit der Stärkung der alpinen Artenvielfalt, der Vernetzung von Freiräumen in alpinen Metropolen, mit nachhaltigem Transport, Bevölkerungsentwicklung oder dem alpinen Bodenschutz beschäftigen (u.a. Alpbionet2030, LOS_DAMA, e-moticon, PlurAlps, AlpInnoCT, Links4Soils, etc.).
Weitere Kernthemen während der deutschen Präsidentschaft waren beispielsweise "Grünes Wirtschaften", nachhaltiges Bauen, E-Mobilität, Stärkung des ökologischen Verbunds, Klimaschutz oder regionale nachhaltige Wertschöpfung. Das StMUV übernahm für Deutschland den Vorsitz der AG Makroregionale Strategie und zusammen mit Italien den Ko-Vorsitz der Plattform Wasser. Bei der Arbeitsgruppe Tourismus lag der gemeinsame Vorsitz auf deutscher Seite bei der Fakultät Tourismus der Hochschule München und Italien.
In Berchtesgaden und Sonthofen fanden am 15./16. Oktober 2015 bzw. 09./10. Juni 2016 Sitzungen des Ständigen Ausschusses sowie am 12. Oktober 2016 auf der Insel Herrenchiemsee die Alpenkonferenz zum Abschluss der deutschen Präsidentschaft statt. Sie wurde, wie schon öfter vorher, eingebettet in die von den Beobachterorganisationen der Alpenkonvention veranstaltete „Alpenwoche“, dieses Mal in der Region Achental unter örtlicher Federführung durch das Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen.
In den Jahren 2017, 2018 hatte Österreich, 2019, 2020 Frankreich die Präsidentschaft inne. Für die Jahre 2021, 2022 hatte die Schweiz den Vorsitz übernommen, in den Jahren 2023-2024 übernimmt Slowenien den Vorsitz und 2025-2026 wird dann Italien die Präsidentschaft der Alpenkonvention innehaben. Deutschland wird wieder in den Jahren 2027-2028 an der Reihe sein.
Weiterführende Informationen zur Alpenkonvention
Links
Gemeindenetzwerk
Alpenkonvention
- Alpenkonvention
- Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum dritten Implementierungsbericht der Alpenkonvention und ihrer Protokolle gemäß Beschluss VII/4 der VII. Alpenkonferenz - Aktualisierter Länderbericht im Rahmen des dritten Überprüfungsverfahrens gemäß Beschluss ACXII/A1 in der Fassung des Beschlusses ACXIV/A7 (Stand: Mai 2019)