Entwicklung der Verbraucherpolitik in der Europäischen Union (EU)
Seit 1975 die ersten Maßnahmen für Verbraucher angenommen wurden, hat die EU sich stets dafür eingesetzt, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit aller Verbraucher in der EU zu gewährleisten – von der Herstellung bis zum Verbrauch bzw. zur Verwendung eines Produkts. Dieser Einsatz hat insbesondere zu Regelungen in den folgenden Bereichen geführt:
Schutz der Verbrauchersicherheit
- Produktsicherheit: Gemäß den Bestimmungen in diesem Bereich dürfen nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt vertrieben werden. Für zahlreiche Produktkategorien ist das „CE“-Konformitätszeichen vorgeschrieben. Damit erklärt der Hersteller, dass das Produkt gemäß den grundlegenden EU-Sicherheitskriterien geprüft wurde und allen einschlägigen Anforderungen entspricht.
- Lebensmittelsicherheit: Die EU-Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit gewährleisten in allen Stadien der Produktions- und Vertriebskette ein hohes Schutzniveau für Lebensmittel und Lebensmittelerzeugnisse, die in der EU verkauft werden. Sie schreiben Kontrollen hinsichtlich Lebensmittelhygiene, Tierschutz und Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und Kontaminierungsrisiken bei Lebensmitteln vor. Auch Lebensmittelzusatzstoffe unterliegen den EU-Rechtsvorschriften. Sie spielen eine wichtige Rolle bei Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln, zum Beispiel bei der Lebensmittelhygiene oder als Konservierungsstoffe. Solche Zusatzstoffe müssen von der Europäischen Kommission nach einer unabhängigen wissenschaftlichen Sicherheitsprüfung genehmigt werden.
Schutz der Verbraucherrechte
Verbot aggressiver Verkaufstechniken: Irreführende Werbung und unlautere Handelspraktiken sowie aggressive Verkaufstechniken sind seit 2005 in der EU verboten. Das bedeutet: keine versteckten Kosten, keine Tricks, keine falschen Behauptungen oder irreführenden Informationen sowie keine Werbung mit Kindern als Zielgruppe. Wenn behauptet wird, etwas sei kostenlos, dann muss es kostenlos sein.
Schutz der finanziellen Interessen des Verbrauchers
Finanzdienstleistungen sind für Verbraucher sehr wichtig. Die EU-Vorschriften schützen Verbraucherinteressen, indem sie den Bereich Finanzdienstleistungen so klar und transparent wie möglich halten und umfassende Informationen zu miteinander konkurrierenden Finanzprodukten vorschreiben.
Schutz des Verbrauchers im Urlaub und im Ausland
Roaming: Seit 2007 gingen die Kosten für Auslandsgespräche mit dem Mobiltelefon aufgrund der EU-Regeln für das Roaming stetig zurück.
Verbraucherinformation
Ein wichtiger Aspekt der Verbraucherpolitik ist die Bereitstellung von Informationen, anhand deren der Verbraucher eine informierte Wahl treffen kann.
Grundlegende Ziele und künftige Herausforderungen der EU-Verbraucherpolitik
Die EU-Verbraucherpolitik hat vier grundlegende Ziele:
- Sie soll vor ernsten Gefahren und Bedrohungen schützen, die der Verbraucher nicht allein bewältigen kann.
- Sie soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, auf Grundlage klarer korrekter und kohärenter Informationen eine Wahl zu treffen.
- Sie soll die Rechte der Verbraucher schützen und sichere und effizientere Wege zur Streitschlichtung mit Händlern bieten.
- Sie soll die Verbraucherrechte – insbesondere auf den Märkten für Lebensmittel, Energie, Finanzen, Verkehr und digitale Technologie – regelmäßig den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen anpassen.
Die folgenden Bereiche stellen Schwerpunkte bei den künftigen Herausforderungen der EU-Verbraucherpolitik dar:
- Technologische Weiterentwicklung: Vor 20 Jahren war das Internet brandneu. Heute gehört es für viele Menschen zum täglichen Leben. 2011 nutzten 68% der EU-Bürgerinnen und –Bürger das Internet mindestens einmal pro Woche. Der Verbraucherschutz muss sich dieser Entwicklung anpassen.
- Elektronischer Handel: Zwar bietet der so genannte „E-Commerce“ ein enormes wirt-schaftliches Potenzial, doch wird er kaum genutzt. Weniger als 50% der Verbraucher in der EU kaufen online ein, obwohl im Internet eine bis zu 16-mal größere Auswahl zu finden ist.