Vermeidung von Überregulierungen in der EU
Der hohe Anteil des auf europäischen Vorschriften basierenden deutschen Umwelt- und Verbraucherschutzrechts begründet das bayerische Engagement, Über- und Fehlregulierungen auf EU-Ebene entgegen zu steuern. Um unnötigen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand für Behörden und Wirtschaft zu vermeiden, setzt sich Bayern deshalb seit langem dafür ein,
- dass das Subsidiaritätsprinzip konsequent angewandt wird, also die EU nur dann Vorschriften erlässt, wenn Aufgaben mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu bewältigen sind, die von den Mitgliedstaaten allein nicht gelöst werden können, wenn Umwelt- und Verbraucherschutzbelange durch EU-einheitliche Vorschriften besser und zielwirksamer umgesetzt werden können als durch mitgliedstaatliche Vorschriften bzw. wenn nationale Alleingänge zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem gemeinsamen Markt führen,
- dass die EU auf den Erlass von Verfahrensvorschriften grundsätzlich verzichtet und nur dann Rahmenregeln schafft, wenn diese für die Anwendung und Einhaltung des Umwelt- und Verbraucherschutzrechts in allen Mitgliedstaaten unerlässlich sind und
- dass die EU sicherstellt, dass alle umwelt- und verbraucherschutzrelevanten rechtlichen Vorschriften in Systematik und Terminologie miteinander vereinbar sind.