Umwelt- und verbraucherschutzpolitische Aspekte des EU-Erweiterungsprozesses
Nach den Osterweiterungen 2004, 2007 und 2013 ist die Europäische Union auf 28 Mitgliedstaaten angewachsen. Der Prozess der Erweiterung ist damit aber noch nicht beendet.
Kandidatenländer
Offizielle Beitrittskandidaten sind derzeit die Türkei, Serbien, Island, Montenegro sowie die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien.
Potenzielle Beitrittskandidaten sind Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo.
Wie bereits die vergangenen Erweiterungsrunden umfasst dieser Erweiterungsprozess auch den Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz. In der Praxis bedeutet dies in erster Linie, dass Standards in den Kandidatenländern schrittweise an die der EU angenähert werden. Über den so genannten "Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess" werden aktuell die Länder des westlichen Balkans an das einschlägige Recht der EU herangeführt.
Genaue Informationen zu den einzelnen (potenziellen) Beitrittskandidaten finden Sie auf den Seiten der Generaldirektion Erweiterung unter "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
Die Rolle der EU-Kommission im Zuge der Osterweiterung
Der Europäische Rat beauftragte die Europäische Kommission, die Fähigkeit eines jeden Bewerberlandes zur Erfüllung der Beitrittskriterien zu bewerten. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter "Links" am Ende der Seite.