Neuer Mobilfunkstandard 5G
Was ist 5G?
Der 5G-Standard ist eine Weiterentwicklung des bisherigen 4G-Standards (LTE). „5G“ steht dabei für die fünfte Generation des Mobilfunkstandards. Er setzt in vielfacher Hinsicht neue Maßstäbe bei Datengeschwindigkeit, Reaktionszeit, Netzkapazität und Datensicherheit. Derzeit stellen die Netzbetreiber die Mobilfunkversorgung weltweit schrittweise auf die leistungsfähigere 5G-Technik um. Neue Smartphones senden und empfangen bereits mit dem neuen Standard. Künftig sollen „Industrie 4.0“, „Autonomes Fahren“ und das „Internet der Dinge“ ermöglicht werden.
Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen
Für die Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen ist die Sendeleistung im jeweils verwendeten Frequenzbereich maßgeblich. Es ist dabei unerheblich, ob die Übertragungsmethode 2G, 3G, 4G (LTE) oder 5G ist. Die Grenzwerte der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV), die auf den Bewertungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen basieren, sind dementsprechend frequenzabhängig. Sie decken den Frequenzbereich bis 300 Gigahertz (GHz) ab.
Herkömmlicher Mobilfunk nutzt derzeit in Deutschland Frequenzbänder zwischen 700 Megahertz (MHz) und 2,6 Gigahertz (GHz). WLAN (Wireless Local Area Network) verwendet Frequenzbänder bis 5 GHz.
Für den 5G-Standard werden zunächst Frequenzbänder im Bereich von 700 MHz bis 3,6 GHz verwendet, die bereits heute für den Mobilfunk oder vergleichbare Anwendungen genutzt werden. Für diese Frequenzbereiche liegen sehr viele Studien und Erfahrungen aus über zwei Jahrzehnten Anwendung vor (Übersicht in der unten genannten Datenbank der RWTH Aachen).
Deshalb unterstreicht der achte Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung die Vorsorgewirkung der geltenden Grenzwerte (Drs. 19/6270 vom 30.11.2018): „Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist.“ Der neunte Emissionsminderungsbericht liegt zwischenzeitlich ganz aktuell vor (Drs. 19/27327 vom 26.02.2021) und bestätigt, aufgrund des vertieften wissenschaftlchen Kenntnisstandes, diese Kernaussage weiterhin.
Entsprechend resümiert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): „Sofern die Grenzwerte eingehalten werden, sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten.“ (vgl. Link zum BfS). Dies gilt auch bei 5G.
Fragen und Antworten zum neuen Mobilfunkstandard 5G
Weiterer Mobilfunkausbau
Der Mobilfunkausbau erfolgt eigenwirtschaftlich durch die Netzbetreiber unter Beachtung der mit der Ersteigerung von Frequenzen eingegangenen Ausbauverpflichtungen.
Dabei gibt der Bund für den Ausbau die rechtlichen Rahmenbedingungen vor (vgl. Link zur Bundesnetzagentur).
Weitere Anwendungen
In einem weiteren Ausbauschritt sollen für 5G-Anwendungen zum Beispiel im industriellen Bereich auch höhere Frequenzbänder ab 20 GHz verwendet werden. Zwar ist davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen unterhalb der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Da für diesen Bereich bislang weniger Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht die 5G-Strategie der Bundesregierung öffentlich geförderte Forschung mit Schwerpunkt auf Frequenzen oberhalb 20 GHz vor.
Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage
Zur Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) notwendig. Darin ist unter anderem der Sicherheitsabstand entsprechend der Grenzwerte der 26. BImSchV festgelegt. Die von der BNetzA geführte EMF-Datenbank enthält die standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen und die Messorte der BNetzA
Weiterführende Informationen
Wissenschaftliche Literaturdatenbank und Informationsplattform der RWTH Aachen zu elektromagnetischen Feldern
Bundesbehörden
- Bundesnetzagentur (u.a. Frequenzzuordnung und Vergabekriterien)
- Bundesministerium für Umwelt (Fragen und Antworten zu 5G)
- Bundesamt für Strahlenschutz (Informationen zu 5G)
Behörden anderer Länder
- Baden-Württemberg (Broschüre: Mobilfunk und 5G)
- Schweizer Bundesamt für Umwelt BAFU (zum 5G Ausbau in der Schweiz)
- Österreichisches Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (5G Faktencheck)
Internationale Behörden
- Weltgesundheitsorganisation (allgemein zur Bewertung elektromagnetischer Felder)
- Internationale Organisation zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Unterlagen zur Überarbeitung der Grenzwertempfehlungen)
Mobilfunkanbieter
- Informationszentrum von Telekom Deutschland und Telefónica Germany (Daten und Fakten zu 5G)
- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom zu möglichen Auswirkungen von 5G)
- Vereinigung der GSM Anbieter (GSMA zur Sicherheit von 5G Netzen)
Videoclips
- BfS - Elektromagnetische Felder - Die neue Mobilfunkgeneration 5G
- BfS - Elektromagnetische Felder - Elektromagnetische Felder des Mobilfunks
- BfS - Elektromagnetische Felder - Sie haben Fragen – Wir haben Antworten: Das Handy in der Hosentasche
- Was ändert sich mit 5G? – Video gibt Überblick | Informationszentrum Mobilfunk (informationszentrum-mobilfunk.de)