Mobilfunkpakt Bayern
Der Mobilfunkpakt Bayern vom 27. November 2002 ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern.
Mit dem Abschluss des Mobilfunkpaktes wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der die Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Mobilfunknetze sicherstellt und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der Mobilfunktechnologie innerhalb der Bevölkerung leistet.
Die Paktpartner verständigten sich am 27. November 2015 darauf, den Mobilfunkpakt unbefristet fortzuschreiben. Damit wurde für die Umsetzung der in der Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vom August 2013 nunmehr gesetzlich verankerten Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze ein bewährter Rahmen beibehalten.
Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder (FEE-Projekt)
Für die Förderung von Messungen im Zusammenhang mit einem Mobilfunkausbau in einer Kommune gelten die geänderten Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen und das aktuelle Merkblatt (siehe Links am Ende der Seite).