Futtermittel für Nutz- und Heimtiere
Die Amtliche Futtermittelüberwachung ist für alle an der Herstellung, Erzeugung, Bearbeitung, dem Verkehr und der Verwendung von Futtermitteln beteiligten Unternehmen und für alle Nutztierhalter in Bayern zuständig.
Die Futtermittelkontrolleure führen Inspektionen in Futtermittelunternehmen durch. Auch die Primärerzeugung von Futtermitteln und die Fütterung der Tiere, wie z. B. die Einhaltung des Verfütterungsverbotes für tierische Eiweiße an Nutztiere, wird auf landwirtschaftlichen Betrieben überprüft. Weitere Aufgaben sind z. B. das Führen von Unternehmensregistern sowie das Erteilen von Zulassungen und Genehmigungen.
Außerdem werden bei Herstellern, Händlern, Landwirten und bei sonstigen Kontrollstellen Futtermittelproben gezogen. Die Auswahl erfolgt dabei risikoorientiert, d. h. die Proben werden gezielt in kritischen Bereichen entnommen. Die Proben werden anschließend vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf verschiedene Parameter hin untersucht, wie z. B.: Zusatzstoffe, gentechnisch veränderte Organismen, Antibiotika, Dioxine, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, tierische Bestandteile.
Verstöße gegen das Futtermittelrecht werden umgehend geahndet.
Die Futtermittelüberwachung trägt zu einer lückenlosen Kontrolle der gesamten Futtermittel- und Lebensmittelkette ("vom Acker bis zum Teller“) bei. Aber auch Futtermittel für Heimtiere sind in die Überwachung mit einbezogen. Rückstände und Kontaminanten sollen aufgespürt und reduziert werden. Dazu sind die einzelnen Kontrollsysteme, wozu auch die Umweltüberwachung gehört, intensiv miteinander vernetzt.
Zuständige Behörde für Bayern:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 56
Futtermittelüberwachung Bayern
80534 München
Hausanschrift:
Maximilianstr. 39
80538 München
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Tel.: +49 89 2176 – 0
Fax: +49 89 2176 - 2914