Tierheim-Förderrichtlinie
Seit 2019 können Tierheime staatliche Fördermittel beantragen. Die Tierheim-Förderrichtlinie ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Tierschutzes in Bayern:
Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen. Seit 2023 sieht die überarbeitete Förderrichtlinie deutlich höhere Pauschalen für Vermittlungsaktivitäten sowie für Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen vor. Das Förderverfahren wird einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut.