Tierschutz in der Nutztierhaltung
Verbesserung des Tierwohls bei Legehennen und Verzicht auf das Schnabelkürzen
In Bayern werden über drei Millionen Leghennen zur Produktion von Eiern gehalten. Die meisten Hennen leben in Boden- oder Freilandhaltung. Die Tiere können sich hier frei bewegen und in der Einstreu oder im Auslauf Scharren, Picken oder Staubbaden. Durch eine Anhäufung unterschiedlichster Stressfaktoren kann es zum Auftreten von Federpicken und Kannibalismus unter den Tieren kommen. Um hier die tierschutzrelevanten Folgen einzudämmen, wurde den Hennen in der Vergangenheit als Eintagsküken in den Brütereien die Schnabelspitze gekürzt. Seit August 2016 wird auf diesen Eingriff auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der deutschen Geflügelwirtschaft verzichtet.
Um den Tierschutz in der Nutztierhaltung zu verbessern und den Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen in Bayern zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) von 2011 bis 2017 mehrere Forschungsvorhaben im Tierschutz zur Prävention von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen mit insgesamt knapp 800.000 Euro gefördert.
Es zeigte sich, dass neben der Beseitigung potentieller Risikofaktoren für Federpicken und Kannibalismus eine gute Abstimmung zwischen Aufzüchter und Legehennenhalter sowie eine ausreichende Sachkunde des tierbetreuenden Personals wesentlich sind, um optimale Bedingungen für die Haltung nicht-schnabelgekürzter Legehennen zu schaffen.
Insgesamt konnte mit den durchgeführten Forschungsprojekten ein großer Schritt dafür getan werden, den Tierschutz in der Nutztierhaltung zu verbessern.