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Fragen zum Thema Lichtverschmutzung
Wie ist das Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften für beleuchtete Werbeanlagen, die dem Schutz anderer Belange dienen, zu beurteilen?
Sonstige Rechtsvorschriften für beleuchtete Werbeanlagen im Außenbereich, die dem Schutz anderer Belange, z.B. der Sicherheit im Straßenverkehr (§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung) dienen, bleiben von Art. 9 Abs. 2 BayImSchG und Art. 11a BayNatSchG unberührt.
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