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Fragen zum Thema Lichtverschmutzung
Ist ein Himmelstrahler einer Diskothek, der den Weg zur Gaststätte leuchten soll, als Werbeanlage i.S.v. Art. 9 BayImSchG anzusehen?
Gem. Art. 11a Satz 2 BayNatSchG ist ein Himmelstrahler unzulässig und kann nur im Wege der Befreiung (s.u. III.6.) ausnahmsweise zugelassen werden. Eine Ausnahme gem. Art. 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayImSchG ist nicht möglich.
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