Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Luftreinhaltung
Warum betreffen die Regelungen der Novelle (1. BImSchV) sowohl neue als auch alte Anlagen?
Von allen bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen in Deutschland, die Holz verfeuern, sind etwa 50% älter als 20 Jahre. Deren Anteil an den Feinstaubemissionen aller bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen liegt bei über 75%.
Diese Zahlen sowie die Prognosen für die künftige Entwicklung der Feinstaubemissionen zeigen, dass eine deutliche Reduzierung nur unter Einbeziehung von Sanierungsregelungen für bestehende Feuerungsanlagen möglich ist.
Zurück zur Übersichtsliste