Bürger fragen, wir antworten
Zum Thema Luftreinhaltung
- Was versteht man unter Luftverunreinigung?
- Welche Holzart darf in kleinen Einzelraumfeuerungsanlagen eingesetzt werden?
- Was versteht man unter lufttrockenem Holz?
- Warum ist die richtige Ofenbedienung so wichtig?
- Woran erkennt man eine gute Verbrennung?
- In welchem Umfang tragen Hausfeuerungsanlagen zu den Feinstaubemissionen (Feinstaubausstoß) in Bayern bei?
- Warum betreffen die Regelungen der Novelle (1. BImSchV) sowohl neue als auch alte Anlagen?
- Welche Lebenserwartung haben durchschnittlich genutzte Kaminöfen?
- Wie sind klassisch gemauerte Kachelöfen (Grundöfen) von der Novelle der 1. BImSchV betroffen?
- Welche Regelungen gelten für offene Kamine?
- Welche Möglichkeiten gibt es die Grenzwerte einzuhalten, wenn feuerungstechnische Maßnahmen nicht ausreichen?
- SInd Feinstäube aus Feuerungsanlagen weniger gesundheitsschädlich als aus Kraftfahrzeugen?
- Was kann der Einzelne im Fall von Belästigungen durch Feuerungsanlagen tun?
- Warum können Holzfeuerungen eine Immissionsbelastung darstellen?
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefonnummer 089 122220.