Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Luftreinhaltung
Was kann der Einzelne im Fall von Belästigungen durch Feuerungsanlagen tun?
Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen über Rauchentwicklung durch Feuerungsanlagen in ihrer Nachbarschaft belästigt fühlen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass etwas mit dem Ofen des Nachbarn nicht in Ordnung ist oder dieser falsch bedient oder beschickt wird. Manchmal können bei besonderen örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Hanglage einer Wohnsiedlung oder enger Bebauung oder aber besonderen Witterungsbedingungen (z. B. Inversionswetterlagen im Winter) Belästigungen auftreten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei Berücksichtigung der 1. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen auftreten.
Sollten Sie sich allerdings in einer Weise belästigt fühlen, die ein Handeln angemessen erscheinen lässt, empfehlen wir zunächst ein Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Hilfreich dazu könnte beispielsweise die Weitergabe von Informationsmaterial zum richtigen Heizen sein (z. B. Broschüren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Heizen mit Holz, siehe Internetangebot des StMUV). Manchmal liegt die Ursache bei der Verwendung ungeeigneter Brennstoffe oder auch bei fehlerhafter Regelung der Verbrennungsluftzufuhr.
Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn zu keiner Verbesserung führen, können Sie sich an Ihr zuständiges Landratsamt oder Ihre zuständige städtische Behörde wenden.
Zurück zur Übersichtsliste