Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Luftreinhaltung
Wie sind klassisch gemauerte Kachelöfen (Grundöfen) von der Novelle der 1. BImSchV betroffen?
Bei bestehenden klassisch gemauerten Kachelöfen (Grundöfen) ist nach den Feststellungen der Hersteller davon auszugehen, dass die Grenzwerte der Stufe 1 eingehalten werden. Gleiches gilt für die Grundöfen, die nach Inkrafttreten der Novelle bis zum 31.12.2014 errichtet werden. Sie können deshalb ohne Nachweisführung weiterbetrieben bzw. betrieben werden.
Grundöfen, die ab 2015 errichtet werden, müssen die Werte der Stufe 2 einhalten (Staub: 0,04 g/m³, CO: 1,25 g/m³).
Zurück zur Übersichtsliste