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Fragen zum Thema Luftreinhaltung
Welche Regelungen gelten für offene Kamine?
Bei offenen Kaminen ist der Feuerraum zum Wohnraum hin offen, die Verbrennungsluftzufuhr ist nicht regelbar. Sie erlauben wegen der niedrigen Verbrennungstemperaturen und des hohen Luftüberschusses keine optimale Verbrennung und geben verhältnismäßig wenig Wärme ab (niedriger Wirkungsgrad).
In offenen Kaminen dürfen nur naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen, oder Holzbriketts eingesetzt werden.
Offene Kamine dürfen nur gelegentlich, d.h. an nicht mehr als acht Tagen im Monat mit jeweils höchstens 5 h betrieben werden.
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