LandTierarztquote
Mit der geplanten Einführung einer Landtierarztquote soll eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vor allem im Nutztierbereich sichergestellt werden. Die Landtierarztquote ist Teil des "Zukunftskonzepts Landtierärzte", das vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium initiiert wurde.
Mit der Landtierarztquote sollen Tierärztinnen und Tierärzte frühzeitig an den ländlichen Raum gebunden und der Kontakt zur Nutztierhaltung und zur tierärztlichen Versorgung von Nutztieren gefördert werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem Auswahlverfahren als geeignet erwiesen haben, können, voraussichtlich ab dem Wintersemester 2025/2026, in einer gesonderten Landtierarztquote für das Tiermedizinstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München) zugelassen werden.
Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzte mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein zu arbeiten. Als Vorbild dient die bereits existierende Landarztquote in der Humanmedizin.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung vom 25.07.2024: Glauber und Blume: Landtierarztquote ist auf der Zielgeraden Verbändeanhörung gestartet
- Gesetzentwurf der Staatsregierung: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (PDF)
- Verordnungsentwurf des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz: Verordnung zur Änderung der Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (PDF)