Organisation im Bereich Tiergesundheit
In Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig. Dazu gehören die Überwachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheits- und Tierarzneimittelüberwachung sowie der Tierschutz.
Die Zuständigkeit für Veterinärkontrollen und zugehörigen Vollzug in landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich des Tierschutzes bei Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus wahrgenommen
Auf der Ebene der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen sowie der kreisfreien Städte), der Regierungen und des Ministeriums werden unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen. Ein Qualitätsmanagementsystem sichert dabei über alle Verwaltungsstufen zuverlässige Kontrollen und einheitliche, transparente Verfahren. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt die Behörden vor Ort, indem es Labordienstleistungen und wissenschaftliches Spezialwissen bereitstellt sowie Organisations- und Koordinationsaufgaben übernimmt.
Die oberste Landesbehörde im Bereich Tiergesundheit ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Oberste Vollzugsbehörden und Aufsichtsbehörden sind die 7 Bezirksregierungen und die dort eingegliederten Gewerbeaufsichtsämter. Untere Vollzugsbehörden sind die 71 Landratsämter und 25 Kreisfreien Städte sowie die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für komplexe Lebensmittelbetriebe
(z.B. Schlachthöfe, große Bäckereien) und große Tierhaltungsbetriebe (Rinder, Schweine, Geflügel) in ganz Bayern.
Fachbehörde im Bereich Tiergesundheit ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.