Lebensmittelhygiene
Die Schaffung ausreichender hygienischer Grundvoraussetzungen ist für einwandfreie, hygienisch unbedenkliche Lebensmittel unerlässlich. Dies gilt gleichermaßen für die Räumlichkeiten in den Lebensmittel gewonnen, verarbeitet oder zubereitet werden (Betriebshygiene), für die Herstellung der Lebensmittel selbst (Produktionshygiene) als auch für die daran beteiligten Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben (Personalhygiene).
Die amtliche Überwachung leistet durch eigene Kontrollmaßnahmen und durch die Überprüfung der Eigenkontrollen der Lebensmittelbetriebe, ggf. auch durch sachkundige Empfehlungen, einen wichtigen Beitrag.
Diese für den Lebensmittelunternehmer getroffenen Feststellungen gelten im Prinzip auch für jede Privatperson; Beispiele:
- Vermeidung von Kreuzkontamination (mit Salmonellen): Rohkost (Salate) nicht mit rohem Fleisch (Huhn, aber auch Schweinefleisch) in direkten oder indirekten Kontakt (Schneidebretter) bringen;
- ausreichende Erhitzung: Tees für Kinder und alte Menschen mit kochendem Wasser aufgießen; Frühstückseier für alte oder kranke Menschen durcherhitzen;
- ausreichende Kühlung: schnelles Durchkühlen erhitzter Speisen wie z.B. Suppen;
- Reinigung von Waldfrüchten vor Verzehr unter fließendem Wasser;
- kein Verzehr von Trockenfrüchten, die Veränderungen in Farbe oder Konsistenz aufweisen.
Weiterführende Informationen
Links
- Online-Hilfe Lebensmittelhygiene
- Regeln zur Lebensmittelhygiene
- Listerien in Lebensmitteln
- Bundesinstitut für Risikobewertung - Listerien
- Robert Koch Institut - Listeriose
- Lebensmittelbestrahlung
- Häufige Fragen zum Thema Hepatitis E
Download
- Die 7 Regeln der Küchenhygiene (PDF)
- Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
- Hygienischer Umgang mit abgepumpter Muttermilch in Kindertageseinrichtungen
- Merkblatt "Personalhygiene in Naturkindergärten"
- Merkblatt "Lebensmittelhygienische Anforderungen in der Kindertagespflege"