Informationen zur Lebensmittelkette
Die Informationen in Bezug auf die Lebensmittelkette müssen Folgendes umfassen:
- aktuelle Informationen zur Tiergesundheit des Betriebs oder der Region,
- den Gesundheitszustand der Tiere,
- Information zu Tierarzneimitteln sowie die sonstigen Behandlungen, die die Tiere innerhalb eines sicherheitserheblichen Zeitraums vor der Schlachtung erhalten haben
- das Auftreten von Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen können,
- die Ergebnisse der Analysen von Proben, die Tieren entnommen wurden
- Berichte über die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb
- Produktionsdaten, wenn dies das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnte
- Name und Anschrift des privaten Tierarztes, den der Betreiber des Herkunftsbetriebs normalerweise hinzuzieht.
Weiterführende Informationen
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Anlage 7 (zu § 10 Abs. 1) - Informationen zur Lebensmittelsicherheit für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen (PDF, 24 KB)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Anlage 8 (zu § 12 Abs. 1) - Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frischverletzten Tieres (PDF, 44 KB)
- Wesentliche Rechtsgrundlagen im Bereich Lebensmittelsicherheit