Gutachten zur Evaluierung des Gesundheitlichen Verbraucherschutzes
Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und Lebensmittelüberwachung
Die Bayerische Staatsregierung hat den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 angesucht,
ein Gutachten zu erstellen, ob bzw. inwieweit sich die Strukturen und
Organisation des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung
verbessern lassen. Hierzu hat der ORH mit Gutachten vom 12. Februar 2016 Stellung genommen.
ORH Gutachten vom 12.02.2016 (PDF)
Evaluierung der Strukturreform des Gesundheitlichen Verbraucherschutzesunter besonderer Berücksichtigung der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV)
In einem Gutachten schlug der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) im Jahr 2016 verschiedene
Handlungsoptionen zur Optimierung der Struktur des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vor. Dies
führte zu einer umfassenden Strukturreform in Bayern und zur Gründung der Kontrollbehörde für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), der Auflösung der Spezialeinheit ebensmtelsicherheit am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Gründung des Landesinstitutes Planung und Lenkung (PL) am LGL. Ein Großteil der Überwachungstätigkeit
der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens wurde an den Kreisverwaltungsbehörden
(KVB) belassen. Überregional tätige Betriebe, deren Überwachung spezialisierte Fähigkeiten voraussetzt, wurden hingegen in die Zuständigkeit der KBLV überführt.
Die nachfolgende Bewertung führt – zusammenfassend und im Überblick – die Ergebnisse der Teiluntersuchungen zusammen
Zusammenfassung Bericht Evaluierung Strukturreform Gesundheitlicher Verbraucherschutz (PDF)
Die Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung der Landratsämter in Bayern - Ergebnisse der Aufgabenkritik - Executive Summary - Stand Februar 2022
Grundsätzliches Ziel des Auftrags ist es gewesen, Optimierungspotentiale in den Geschäftsprozessen im gesundheitlichen Verbraucherschutz aufzuzeigen und anschließend Veränderungen zur Optimierung der Arbeitsorganisation und der Abläufe anzustoßen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz arbeitet in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landkreistag an konkreten Umsetzungsempfehlungen. Dazu werden die verschiedenen Behördenebenen einbezogen.