Lkw-Durchfahrtsverbote
Lkw-Durchfahrtsverbote in bayerischen Städten
Lkw-Durchfahrtsverbote in Städten haben den Zweck, alle Lkw, die nur durch die Stadt durchfahren wollen, ohne dort ein Ziel zu haben, aus der Stadt herauszuhalten.
Im Rahmen der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt München wurde am 19. Oktober 2007 ein Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung A99 beschlossen. Dieses Konzept wurde mit Aufstellung der hierfür erforderlichen Schilder zum 01.02.2008 umgesetzt.
Das Lkw-Durchfahrtsverbot ist ein wichtiger Baustein eines Maßnahmenbündels zur Verbesserung der Luftqualität in München und trägt zu einer Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung an verkehrsbedingt hoch belasteten Straßen (z.B. Landshuter Allee) bei.
Weitere Details, insbesondere auch zu den Schilderkombinationen, siehe "Weiterführende Informationen“.
Auch in anderen bayerischen Städten wurde im Rahmen der Luftreinhalteplanung ein Lkw-Durchfahrtsverbot eingeführt (z.B. Augsburg, Neu-Ulm).