In Bayern bisher fortgeschriebene Luftreinhaltepläne
Die Luftreinhalteplanung ist kein abgeschlossener Prozess, sondern eine Daueraufgabe. So fließen neue Erkenntnisse über effektive und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen (z. B. Umweltzonen) ein.
Aufgrund der Belastungssituation in den vergangenen Jahren wurden bestehende Pläne fortgeschrieben.
NEU-ULM: 1. Fortschreibung
Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des Luftreinhalte-/Aktionsplans Neu-Ulm im Zentrum der Stadt eine Umweltzone ausgewiesen. Die Umweltzone durfte seither nur von Fahrzeugen befahren werden, die im Besitz einer grünen oder gelben Plakette sind. In den vergangenen Jahren verbesserte sich die Luftqualität stetig und insbesondere die Konzentration der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub im Stadtgebiet sank. Die Immissionswerte liegen seit einigen Jahren deutlich unter den maßgeblichen Grenzwerten der 39. BImSchV. Dies ist auch auf die allgemeine Erneuerung von Fahrzeugen mit einem geringeren Schadstoffausstoß zurückzuführen.
Aufgrund der Verbesserung der Luftqualität wurde die Aufhebung der Umweltzone Neu-Ulm geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Immissionsgrenzwerte auch bei Aufhebung der Umweltzone deutlich unterschritten werden und somit die Aufrechterhaltung der Umweltzone nicht mehr verhältnismäßig ist. Die Umweltzone Neu-Ulm wurde daher zum 4. Juni 2024 durch die 1. Fortschreibung des Luftreinhalte-Aktionsplans aufgehoben. Der Entwurf zur Fortschreibung war für den Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024 bei der Regierung von Schwaben für die Öffentlichkeit einsehbar. Es wurden keine Stellungnahmen innerhalb der Einwendungsfrist abgegeben.
Nürnberg: 1. Fortschreibung
Am 03.12.2010 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Nürnberg in Kraft gesetzt. Der Plan enthält sechs neue Maßnahmen zu den Bereichen
- Entwicklung von Logistikkonzepten "Grüne Logistik"
- planerische und bauliche Maßnahmen an besonderen Verkehrsbrennpunkten
- Nürnberger Projekte / Aktivitäten zur Energieeffizienz und Klimaschutz
- Förderung emissionsarmer Heizungsanlagen / Kleinfeuerungsanlagen
- Initiativen zur Förderung der umweltfreundlichen Nachrüstung von Pkw und Nutzfahrzeugen
- Umrüstung der Fahrzeugflotten des kommunalen Fuhrparks bzw. der Verkehrsbetriebe auf emissionsärmere Fahrzeuge.
Nürnberg: 2. Fortschreibung
Am 15.09.2017 hat die Regierung von Mittelfranken die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu den Maßnahmen des bisherigen Luftreinhalteplans für die Stadt Nürnberg und dessen 1. Fortschreibung sind in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Weitere Initiativen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Netz-Ausbau,
- Einführung eines Semestertickets im ÖPNV,
- Erweiterte Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität,
- Ausbau und Betrieb einer Mitfahrzentrale der Metropolregion,
- Weiterentwicklung der Carsharing-Angebote / Aufbau von Mobilitätsstationen,
- Konzeptentwicklung von autoarmen Stadtquartieren,
- Entwicklung von Logistikkonzepten durch KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paket-Dienst) mit dem Mikro-Depot-Konzept für Nürnberg,
- Analyse und Potentialerkennung von Maßnahmen der Luftreinhaltung durch Teilnahme am Pilotversuch des City-Performance-Tool-Air,
- Ausweitung der Energieberatung in Unternehmen und gezielte Förderung energiesparender Maßnahmen über das CO2-Minderungsprogramm,
- Förderung der E-Mobilität in Nürnberg,
- Aufbau eines kommunalen Fahrzeugmanagements in Form eines CorporateCarSharing Angebots,
- Errichtung von Stadtteil- und Quartiersparks.
Ansbach: 1. Fortschreibung
Am 06.08.2009 hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Ansbach in Kraft gesetzt. Der fortgeschriebene Plan enthält für die Handlungsfelder "Verkehr" und "Energieeinsparung" insgesamt zehn Maßnahmen. Weitergehende Informationen zum Plan, dem Beteiligungsverfahren sowie der öffentlichen Bekanntmachung können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Ansbach entnommen werden.
Augsburg: 1. Fortschreibung: Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbotes und Umweltzone sowie Einbeziehung der Umlandgemeinden
Die Regierung von Schwaben hat im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit in enger Abstimmung mit der Stadt Augsburg die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Augsburg erarbeitet. Dieser Plan wurde nunmehr nach vorausgegangener Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmung mit den betroffenen Ministerien am 08.05.2009 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung einer weiteren Umweltzone in Bayern, deren erste Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette) für den 01.07.2009 von der Stadt Augsburg vorgesehen ist, geschaffen. Eine zweite Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette, rote Plakette) soll frühestens 15 Monate nach Stufe 1 (01.10.2010) sowie die dritte Stufe (Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette, rote und gelbe Plakette) frühestens 24 Monate nach Stufe 2 (01.10.2012) eingeführt werden. Vor Einführung der Stufen 2 und 3 soll jeweils die Wirksamkeit der vorausgegangenen Stufe sowie die Notwendigkeit der Verschärfung nachgewiesen werden.
Darüber hinaus ist die Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes für den Bereich der Umweltzone für Lkw größer als 3,5 Tonnen (mit Ausnahme des "Lieferverkehrs") vorgesehen. Der fortgeschriebene Plan enthält daneben weitere Maßnahmen für die Bereiche Mobilitätsmanagement, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), städtischen Fuhrpark, mobile Maschinen, für den Bereich Verkehr (z.B. Optimierung des Straßenverkehrs) sowie sonstige Maßnahmen wie städtisches Klimaschutzkonzept, Staubminderungsplan bei Großbaustellen. Detailliertere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Schwaben und der Stadt Augsburg entnommen werden.
München: 1. Fortschreibung: Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbotes
München: 2. Fortschreibung: Einrichtung einer Umweltzone
Am 21.08.2008 hat das damalige Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung einer ersten Umweltzone in Bayern, die für den 01.10.2008 von der Landeshauptstadt München vorgesehen ist, geschaffen. Der fortgeschriebene Plan enthält u. a. neben der Beschreibung der Umweltzone mit Beschilderungskonzept und Darstellung von Ausnahmen insgesamt 34 wichtige Fragen rund um die Umweltzone. Weitere interessante Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern und der Landeshauptstadt München entnommen werden.
München: 3. Fortschreibung
Am 12.04.2012 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt.
Wesentliche Maßnahme der 3. Fortschreibung ist die Beteiligung des Münchner Umlandgebiets. Dabei handelt sich um eine "Kooperation für gute Luft", zu der die Kommunen auf freiwilliger Basis eigene Ideen und Vorschläge zur Minderung der Luftschadstoffbelastung einbringen können. Hierzu wurden die Kommunen des „Großen Verdichtungsraums München“ nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern beteiligt. Dieser besteht neben der Landeshauptstadt München aus 79 Gemeinden in sieben Landkreisen. Von 35 Gemeinden und Landkreisen wurden Initiativen im eigenen kommunalen Bereich zur Verbesserung der Luftqualität eingebracht. Sie beinhalten die Bereiche Verkehr, Hausfeuerung/Energieeinsparung, Städtebau und Sonstiges. Mit der Dritten Fortschreibung wurde ein strukturierter, sich selbst steuernden Verbesserungsprozesses der Luftqualität auf dem jeweiligen Gemeindegebiet angestoßen.
Für die Stadt Starnberg beinhaltet die 3. Fortschreibung einen eigenen Plan.
Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern, der Landeshauptstadt München sowie der Stadt Starnberg entnommen werden:
- Information der Regierung von Oberbayern
- Information der Landeshauptstadt München
- Information der Stadt Starnberg
München: 4. Fortschreibung - Stufen 2 und 3 der Umweltzone München
Am 05.09.2010 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung für die Einführung von zwei weiteren Stufen von Fahrverboten innerhalb der bestehenden Umweltzone in München auf der Grundlage der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Kennzeichnungsverordnung) geschaffen. Ab dem 01.10.2010 dürfen neben Fahrzeugen ohne Plakette (Fahrverbot seit dem 01.10.2008) zusätzlich Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in der Umweltzone fahren. Die Umweltzone München umfasst weiterhin den Bereich innerhalb des Mittleren Rings ohne den Mittleren Ring selbst. Frühestens ab dem 1. Oktober 2012 ist - nach erneuter Prüfung der Wirkung - ein weiteres Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette vorgesehen.
Neben dieser zentralen Maßnahme enthält der Plan weitere 14 Maßnahmen zu den Bereichen "Immissionschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ (Verschärfung der Münchner Brennstoffverordnung, Ausbau der Fernwärme), "Klimaschutz“ und "Verkehr“ (z. B. Ausbau des Mittleren Rings, umweltorientierte Verkehrssteuerung, Verkehrsverflüssigung). Weitere Informationen, auch hinsichtlich der Ausnahmen zu den Fahrverboten, können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern und der Landeshauptstadt München entnommen werden.
München: 5. Fortschreibung
Am 20.05.2014 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt.
Als wesentliche Maßnahme beinhaltet die 5. Fortschreibung die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Landshuter Allee auf 50 km/h mit strenger Überwachung. Für diese Maßnahme wurde eine signifikante Schadstoffreduzierung - insbesondere der NO2-Belastung - prognostiziert. Außerdem wurden vier Maßnahmen zur Minderung der Schadstoffbelastung an der A 96 sowie weitere 15 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet München aufgenommen.
Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern sowie der Landeshauptstadt München entnommen werden:
München: 6. Fortschreibung
Am 08.12.2015 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München in Kraft gesetzt.
Sie enthält 20 Maßnahmen, die dabei helfen sollen, die Luftqualität weiter zu verbessern. Neben der Beauftragung eines Verkehrsgutachtens zur weiteren Maßnahmenfindung und -prüfung enthält die Fortschreibung u. a. Programme zur Verbesserung des ÖPNV und der Nahmobilität sowie zur Förderung der Elektromobilität. Zusätzlich sollen durch Anforderungen an Schadstoffquellen, wie beispielsweise durch die Verwendung emissionsarmer Baumaschinen und die Außerbetriebnahme des Heizkraftwerks Freimann, unmittelbar Minderungen der Schadstoffemissionen im Stadtgebiet erreicht werden.
Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern sowie der Landeshauptstadt München entnommen werden:
München: 7. Fortschreibung
Am 31.10.2019 hat die Regierung von Oberbayern die 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München in Kraft gesetzt.
Als wesentliche Bausteine zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt München sind in der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Maßnahmen in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr, Elektromobilität, intelligente Verkehrssteuerung, Baustellenmanagement, Sharing und Pooling, Parkraummanagement, Stadtlogistik, Mobilitätsmanagement und Planungsgrundlagen vorgesehen.
Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Oberbayern sowie der Landeshauptstadt München entnommen werden:
München: 8. Fortschreibung
Am 10.01.2023 hat die Landeshauptstadt München die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Amtsblatt der Landeshauptstadt München öffentlich bekannt gemacht. Sie trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hauptbestandteil der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München ist die Einführung eines Diesel-Fahrverbots in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone in drei Stufen. In Stufe 1 dürfen ab dem 1. Februar 2023 Diesel-Kfz der Schadstoffklasse Euro 4/IV und schlechter nicht mehr in die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone einfahren (zonales Dieselfahrverbot). Ab dem 1. Oktober 2023 werden in Stufe 2 auch Diesel-Kfz der Schadstoffklasse Euro 5/V von dem zonalen Diesel-Fahrverbot erfasst. In Stufe 1 und Stufe 2 sind Anwohner/innen der erweiterten Umweltzone sowie der Lieferverkehr noch generell mittels Beschilderung von dem Fahrverbot ausgenommen. In Stufe 3 entfällt ab dem 1. April 2024 diese allgemeine Ausnahme für Anwohner/innen und den Lieferverkehr. In allen drei Stufen gibt es jedoch Ausnahmen von dem Diesel-Fahrverbot gemäß Anhang 3 der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) sowie gemäß einer Allgemeinverfügung über Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot, die parallel zur 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Kraft gesetzt wird. Zudem können in Einzelfällen auf Antrag kostenpflichtige Einzelausnahmen gemäß § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV erteilt werden.
Informationen zum Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt München
Passau: 1. Fortschreibung
Wegen der in den Folgejahren 2004 und 2005 erneut aufgetretenen Überschreitungen des Feinstaub PM10-Tagesgrenzwertes wurde der Luftreinhalteplan vom 28.12.2004 fortgeschrieben und am 09.05.2007 in Kraft gesetzt.
Lindau: 1. Fortschreibung
Am 22.12.2010 hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Lindau in Kraft gesetzt. In dem fortgeschriebenen Plan wurden die bestehenden Maßnahmen aktualisiert und weitere aufgenommen. Nähere Informationen zum Plan, dem Beteiligungsverfahren sowie der öffentlichen Bekanntmachung können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Schwaben und der Stadt Lindau entnommen werden.
Würzburg: 1. Fortschreibung
Am 01.03.2011 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Würzburg in Kraft gesetzt. Der Plan enthält sieben neue Maßnahmen zu den Bereichen Umbau Rauchgasreinigung Müllheizkraftwerk, Förderprogramm Brennstoffumstellung bei Hausfeuerungsanlagen, Einrichtung von Energieterminals an Schiffsanlegestellen, Einführung eines Baustellenmerkblatts, Einrichtung eines netzadaptiven Steuerungssystems für Lichtsignalanlagen, Öffentlichkeitsarbeit: Information der Öffentlichkeit über Fördermöglichkeiten beim Einbau von Rußpartikelfilter und bei hohen Schadstoffkonzentrationen. Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung von Unterfranken und der Stadt Würzburg entnommen werden.
Würzburg: 2. Fortschreibung
Am 06.08.2018 hat die Regierung von Unterfranken die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Würzburg in Kraft gesetzt. Der Plan enthält sieben zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich des Mobilitätsmanagements, die die multimodale Mobilität unterstützen, den ÖPNV stärken, den Radverkehr attraktiver gestalten, das Parkraummanagement verbessern und die Güterlogistik optimieren. Sechs weitere Maßnahmen kommen aus dem Bereich des Verkehrsmanagements, dazu zählen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die Förderung der Elektromobilität, eine Optimierung der Lichtsignalanlagen und die Modernisierung der ÖPNV-Busflotte. Ferner ist hier die Einführung einer Umweltzone vorgesehen, falls die Immissionssituation dies in Zukunft erforderlich machen sollte. Weitere Maßnahmen sind im Bereich des Klimaschutzmanagements, der Öffentlichkeitsarbeit und bei der verbesserten Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbotes vorgesehen.
Regensburg: 1. Fortschreibung
Am 01.03.2011 hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Regensburg in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu den Maßnahmen des bisherigen Luftreinhalteplans für die Stadt Regensburg und deren Weiterentwicklung enthält der Plan 3 neue Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit (Information über Fördermöglichkeiten beim Einbau von Rußpartikelfiltern), Weiterentwicklung von Radverkehrs-Fördermaßnahmen und Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie immissionsschutzrechtlich genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, Bauleitplanung, Bauvorhaben, fahrzeugbezogener Maßnahmen. Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Regensburg entnommen werden.
Regensburg: 2. Fortschreibung
Am 15.12.2017 hat die Regierung der Oberpfalz die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Regensburg in Kraft gesetzt. Zusätzlich zu den Maßnahmen des bisherigen Luftreinhalteplans (inkl. 1. Fortschreibung) für die Stadt Regensburg und deren Weiterentwicklung enthält der Plan 5 neue Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität:
- Die Einführung einer Umweltzone,
- die Verschiebung der Verteilung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zu Verkehren des Umweltverbundes bis zum Jahr 2030,
- die Umstellung der städtischen Busflotte auf emissionsärmere Fahrzeuge,
- den Einsatz von Elektrobussen auf der Altstadtlinie
sowie - ein Programm zur Förderung der Elektromobilität.
Weitere Informationen können den nachfolgenden Internetadressen der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Regensburg entnommen werden.