Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen
In Deutschland wurde im September 2020 der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in unmittelbarer Nähe zur deutsch-polnischen Grenze amtlich festgestellt. Seit Oktober 2020 ist zudem Sachsen von der für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich verlaufenden Infektionskrankheit betroffen. Durch umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen konnte die ASP in diesen Gebieten bis auf wenige verbleibende Infektionsherde zurückgedrängt werden.
Im November 2021 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim nachgewiesen. Der Indexeintrag der ASP konnte in der Folge erfolgreich getilgt werden. Mecklenburg-Vorpommern gilt seither als frei von der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation.
Am 15. Juni 2024 wurde im hessischen Landkreis Groß-Gerau der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Inzwischen sind neben Hessen sowohl Rheinland-Pfalz als auch Baden-Württemberg von der Tierseuche betroffen.
Derzeit ist das Seuchengeschehen bis auf etwa 20 km an die bayerische Landesgrenze herangerückt.
- Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- Informationen des Landes Hessen
- Informationen des Landes Rheinland-Pfalz
- Informationen des Landes Baden-Württemberg
- Informationen des Landes Brandenburg (MSGIV)
- Informationen des Landes Sachsen
In Deutschland wurde am 10. September 2020 der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein festgestellt. Der Kadaver befand sich in Brandenburg im Spree-Neiße-Kreis, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Seit dem 27.10.2020 ist auch Sachsen betroffen: ein erlegtes Wildschwein im nördlichen Landkreis Görlitz nahe der Grenze zu Polen wurde positiv auf ASP getestet Im November 2021 wurde ein Indexeintrag des Virus der Afrikanischen Schweinepest in Mecklenburg- Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim amtlich festgestellt. Das Seuchengeschehen konnte in diesem Bereich erfolg-reich getilgt werden und die entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in diesem Bereich zurückgefahren werden.
Im Landkreis Groß-Gerau in Hessen wurde am 15. Juni der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein durch das nationale Referenzlabor bestätigt. Der Fundort des Wildschweins befindet sich 40 km von der bayerischen Landesgrenze entfernt.
- Informationen Friedrich-Löffler-Institut
- Informationen des Landes Hessen
- Informationen des Landes Brandenburg (MSGIV)
- Informationen Sachsen.de
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virale Infektionskrankheit. Sie betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt in der Regel durch den direkten Kontakt zu infizierten Schweinen, der Kontakt mit Blut ist hierbei der effizienteste Übertragungsweg. Eine Übertragung ist aber auch über tierische Produkte, Speiseabfälle und, unzureichend gereinigte Fahrzeuge, Kleidung oder Futtermittel möglich. Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Hunde, findet nicht statt.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch und Wurstwaren von infizierten Tieren kann nicht zu einer Infektion beim Menschen führen.
Verhinderung einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Bereits laufende Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung werden fortlaufend intensiviert. Zusätzlich wurde Anfang des Jah-res 2021 ein ASP-Abwehr-Paket beschlossen. Insgesamt rund 1.600 Kilometer Zaunmaterial wurden seitdem beschafft und der Materialbestand des zentralen Tierseuchenlagers am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgestockt. Zusätzlich läuft die Fertigstellung der Errichtung von Wildschutz-zäunen entlang der Bundesautobahnen in grenznahen Gebieten Bayerns. Das bestehende Anreizprogramm zur intensiven Bejagung von Wildschweinen wird auch für das vergangene Jagdjahr 2023/2024 fortgeführt. Die durch das StMUV gewährte, freiwillige Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweinpopulation beläuft sich auf bis zu 100 Euro pro erlegtem Wildschwein.
Das engmaschige ASP-Monitoring wird in Bayern weiterhin fortgeführt. Es werden verendet aufgefundene, verunfallte und auffällig erlegte Wildschweine bayernweit auf das ASP-Virus untersucht. Zudem werden in den grenznahen Gebieten zu Sachsen und Thüringen sowie zu Hessen alle erlegten Wildschweine auf das ASP-Virus untersucht, um einen möglichen Eintrag frühestmöglich zu erkennen.
Neben den umfangreichen Monitoring-Untersuchungen und den Bevorratungs-maßnahmen am zentralen Tierseuchenlager wurden für den Fall des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in Bayern Kapazitäten für eine schnelle und gezielte Kadaversuche geschaffen. Diese umfassen die Gründung bzw. Fortführung der Bayerischen Kadaversuchhundestaffel und zweier Drohnenteams.
Um Reisende zu sensibilisieren wurden außerdem Hinweisschilder an den Raststätten aufgestellt. Um im Seuchenfall in Bayern den innergemeinschaftli-chen Handel für bayerische Landwirte – soweit wie möglich – aufrechterhalten zu können, hat Bayern ferner das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchungen ASP" aufgelegt. Die im Rahmen des Freiwilligen Verfahrens erhobenen Untersu-chungsergebnisse können im Falle eines ASP-Ausbruchs für die vereinfachten Verbringungsregelungen für Schweine aus Restriktionsgebieten herangezogen werden. Dies kann im ASP-Seuchenfall ein Verbringen von Schweinen aus entsprechenden Betrieben grundsätzlich ohne Zeitverzögerung ermöglichen.
Grundlage für die Umsetzung der oben genannten tierseuchenfachlichen und -rechtlichen Maßnahmen zur Prävention bzw. Bekämpfung der ASP in Bayern ist seit 2018 der „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und bündelt alle notwendigen Informationen für die Vorbereitung auf einen möglichen ASP-Ausbruch in Bayern und die Umsetzung bayernweit einheitlicher Präventions- bzw. Bekämpfungsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt er Schweinehaltern und Wirtschaftsbeteiligten einen Leitfaden an die Hand, wie sie sich bestmöglich auf einen möglichen Ausbruch der ASP und dessen wirtschaft-liche Folgen vorbereiten können, um die bayerische Schweinewirtschaft auch im Rahmen eines ASP-Geschehens soweit als möglich aufrechterhalten können.
- Nähere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Rahmenplan Afrikanische Schweinepest
Weiterführende Informationen
Wildzäune
Links
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMEL)
- Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts
- Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten