Klimaschutz
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist auf dem Gebiet des Klimaschutzes im Bereich Chemikalien unter anderem für folgende zwei Teilbereiche zuständig:
- Ozonschichtschädigende Stoffe
- Fluorierte Treibhausgase
Ozonschichtschädigende Stoffe:
Es gibt eine Vielzahl ozonschichtschädigender Stoffe. Gemeinhin werden sie einfach FCKW genannt. Die FCKW (Fluor-Chlorkohlenwasserstoffe) sind jedoch nur eine Gruppe, gleichwohl die bekannteste, einer Vielzahl von ozonschichtschädigenden Stoffen. Diese früher in Spraydosen sowie in Kälte- und Klimaanlagen enthaltenen Stoffe bauen das in der Stratosphäre befindliche Ozon ab und führen damit zum Verlust des natürlichen Schutzschildes gegen die für die Haut sehr gefährliche UV-Strahlung der Sonne. Um dies zu verhindern wurde 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist der Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe. Die europäische Umsetzung des Montrealer Protokolls stellt derzeit die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 dar. In der Europäischen Union sind bis auf wenige Ausnahmen die Produktion und die Verwendung der in der Verordnung erfassten ozonschichtschädigenden Stoffe verboten.
Fluorierte Treibhausgase:
Nach dem Verbot der ozonschichtschädigenden Stoffe wurden die fluorierten Treibhausgase als Ersatzstoffe, vor allem für Kälte- und Klimaanlagen verwendet.
Im Vergleich zu Kohlendioxid besitzen diese Stoffe ein um das 100 - 22.000-fache größeres Treibhauspotential. Im Gegensatz zu Kohlendioxid, das auch von der Natur selbst erzeugt wird, sind fluorierte Treibhausgasemissionen allein vom Menschen verursacht.
Diese Stoffe wurden 1997 in das Kyoto-Protokoll aufgenommen und sind in der Europäischen Union seit 01.01.2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 517/2014 geregelt.
Ziel ist die schrittweise Reduktion der Marktmengen auf weniger als ein Drittel von 2015 bis 2030 sowie die weitmöglichste Verminderung von Emissionen fluorierter Treibhausgase.
Die bayerische Gewerbeaufsicht überwacht die Regelungen zu ozonschichtschädigenden Stoffen und fluorierten Treibhausgasen, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt die Gewerbeaufsicht und koordiniert den Vollzug.
Die größtmögliche Emissionsminimierung zum Erhalt der Umwelt und damit auch der Gesundheit der Bürger zu liefern ist unser Ziel.