Bedarfsgegenstände
Viele Produkte, mit denen Verbraucher täglich in Berührung kommen, zählen zu den Bedarfsgegenständen.
Gemeinsam ist diesen verbrauchernahen Produkten, dass sie, durch einen Kontakt mit Lebensmitteln oder der menschlichen Haut bzw. Schleimhaut, Schadstoffe direkt auf den Menschen übertragen können. Daher ist bei diesen Produkten ein besonderes Schutzbedürfnis der Verbraucher geboten.
Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Bayern und des bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums ist es, durch regelmäßige Kontrollen bzw. geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Verbraucher bestmöglich vor potentiellen chemischen Schadstoffen aus Bedarfsgegenständen geschützt werden.
Unter dem Begriff Bedarfsgegenstände wird eine Vielzahl von Produkten aus den Bereichen des täglichen Bedarfs zusammengefasst:
- Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (z. B. Lebensmittelverpackungen, Geschirr und Besteck),
- Behältnisse von kosmetischen Mitteln und Tabakprodukten,
- Gegenstände mit Körperkontakt (z. B. Zahnbürsten, Kämme, Bekleidung, Bettwäsche),
- Spielwaren und Scherzartikel (z. B. Kinderspielzeug, Juckpulver),
- Haushaltschemikalien (z. B. Reinigungsmittel, Waschmittel und Raumsprays).
Weitere Informationen zu Bedarfsgegenständen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).