Kosmetika
Kosmetische Mittel kommen äußerlich am Menschen oder in der Mundhöhle zur Anwendung zum Zwecke der Reinigung, des Schutzes, der Erhaltung des guten Zustandes, der Parfümierung sowie der Veränderung des Aussehens bzw. des Körpergeruchs.
Kosmetische Mittel, wie
- Hautcremes,
- Deos,
- Seifen,
- Duschgele,
- Rasierschäume,
- Lippenstifte,
- Zahnpasten,
- Parfüms etc.
unterliegen den Vorgaben der europäischen Verordnung über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung). Diese schreibt vor, in einem kosmetischen Mittel enthaltene allergene Bestandteile auf der Verpackung anzugeben, damit Verbraucher, die auf einen bestimmten Stoff allergisch reagieren, diesen Stoff bzw. das betreffende kosmetische Mittel meiden können.
Kosmetische Mittel, die in den Verkehr gebracht werden, müssen sicher sein. Sie unterliegen der behördlichen Überwachung und werden kontinuierlich untersucht.
Ausführliche Informationen zu kosmetischen Mitteln finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter "Weiterführende Informationen" am Seitenende.