Gender Mainstreaming
Die bayerische Strategie des Gender Mainstreamings, die "Geschlechtersensible Sichtweise in Bayern" wurde im Ministerrat am 25.07.2002 beschlossen und am 01.10. 2002 in den Organisationsrichtlinien und in der Geschäftsordnung der Staatsregierung verankert. Die Geschlechtersensible Sichtweise in Bayern hat zum Ziel:
- die in der Bayerischen Verfassung (Artikel 118) nominierte tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern entscheidend voranzubringen,
- künftig Benachteiligungen erst gar nicht entstehen zu lassen (präventiver Ansatz),
- Benachteiligungen beider Geschlechter im Blick zu haben (neu: auch Männer als Adressaten und Akteure),
- die bisherige Gleichstellungspolitik zu ergänzen und zu erweitern (Doppelstrategie)
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Geschlechtersensiblen Sichtweise in Bayern erfolgt nach dem Ressortprinzip (Artikel 51 der Bayerischen Verfassung): Es muss ressort-, dienststellen-, und fachspezifisch entschieden werden, wo und wie die geschlechtersensible Sichtweise im jeweiligen Geschäftsbereich weiter ausgebaut und verankert werden kann. Die Gleichstellungsbeauftragten können dabei Prozesse anstoßen und begleiten.
Umsetzung der Geschlechtersensiblen Sichtweise
Umsetzungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz betreffen insbesondere die Personalverwaltung, den Bereich Umweltbildung und das Auszeichnungswesen. Das Ministerium präsentiert sich mit sowohl positiven Bildern von Frauen als auch von Männern und verwendet eine Sprache, die beide Geschlechter einschließt.
Im Bereich Personalverwaltung werden drei Maßnahmen umgesetzt, die mittelbar oder unmittelbar einen Bezug zu Gender Mainstreaming haben.
- Eine Dienstvereinbarung über die Einführung von Wohnraumarbeit wurde abgeschlossen. Ziel ist es, sowohl Frauen als auch Männern die Möglichkeit zu geben, Familie und Beruf bzw. Schwerbehinderung und Beruf besser in Einklang zu bringen, soziale Härten im Zusammenhang mit Behördenverlagerungen abzumildern, Langzeiterkrankte schrittweise an das bisherige Arbeitsfeld heranzuführen. Das Angebot der Wohnraumarbeit wird von den Beschäftigten sehr gut angenommen.
- Das Ministerium drängt die Betroffenen, eine Beurteilung unter Leistungsgesichtspunkten mit der Maßgabe abzugeben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derselben Besoldungsgruppe (und nicht derselben Laufbahngruppe) vergleichend zu werten sind.
- Im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen haben Referentinnen und Referenten in ihrer Rolle als zentrale Multiplikatoren und Bewusstseinsbildner die Aufgabe, eine Geschlechtersensible Sichtweise im Denken und konkreten Verwaltungshandeln unserer Beschäftigten nachhaltig zu verankern.