Bürger fragen, wir antworten
Zum Thema Natura 2000 allgemein
- Warum wurden gerade diese Gebiete ausgewählt ?
- Wieviele Natura 2000-Gebiete gibt es in Bayern?
- Liegt mein Grundstück überhaupt im Gebiet?
- Muss ich künftig vor jeder Maßnahme um Erlaubnis fragen ?
- Was darf ich als Landwirt in Natura 2000-Gebieten überhaupt noch?
- Gilt das Verschlechterungsverbot auch außerhalb des Natura 2000-Gebiets?
- Was passiert, wenn es zu einer (ungewollten) Verschlechterung kommt?
- Werden die Gebiete automatisch zu Schutzgebieten erklärt?
- Darf ich in meinem Wald noch Holz machen?
- Wofür gibt es Fördermittel?
Zurück zur Übersichtsliste aller Fragen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefonnummer 089 122220.