Gute Labor Praxis
Bei der Guten Laborpraxis (GLP) handelt es sich um ein international anerkanntes Qualitätssicherungssystem für gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen. Entwickelt wurde die Gute Laborpraxis auf der Ebene der OECD.
Die Grundsätze der GLP bilden einen Rahmen, in dem Daten aus Sicherheitsprüfungen qualitativ vereinheitlicht und damit vergleichbar werden.
Die Grundsätze beschreiben die Randbedingungen unter denen Sicherheitsprüfungen vorbereitet, durchgeführt, überwacht und dokumentiert werden. Die Folge sind international vergleichbare Ergebnisse und durch Wegfall von Doppelprüfungen eine Reduktion der Tierversuche.
Die GLP ist im Chemikaliengesetz, sechster Abschnitt bzw. §§ 19a ff, verankert.
Die in Bayern zuständige Behörde ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Die oberste Landesbehörde ist das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen.