Gestaltungsvorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Vorgaben zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit 2.0
Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV) Vom 8. November 2016 wurde zuletzt durch § 1 Abs. 139 der Verordnung vom 26. März 2019 geändert. Die aktuelle Fassung der Verordnung ist am Seitenende unter "Weiterführenden Informationen" einsehbar.
Für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist es wichtig, dass die auf den Internetseiten präsentierten Informationen möglichst von allen Menschen ohne Barrieren zugänglich sind. Zu bedenken ist daher bei der Aufbereitung der Informationen, dass die Vorraussetzungen wie Aufnahme- und Lesefähigkeit der Besucher nicht bekannt sind. Für barrierefreie Auftritte sollten Sie daher folgendes beachten:
- Formulieren Sie Ihre Texte in kurzen, einfachen Sätzen und vermeiden Sie wenn möglich Fremdwörter. Versuchen Sie auch komplexe Sachverhalte für fachfremde Personen verständlich zu beschreiben.
- Für das Verständnis von Texten ist es oft wichtig, dass sie inhaltlich folgerichtig und logisch strukturiert sind. Eine gute optische Gliederung fördert die Übersichtlichkeit und hilft so, sich im Text zurechtzufinden. Eine optische Gliederung können Sie zum Beispiel mit Überschriften, Absätzen, Aufzählungen oder ähnlichem erreichen.
- Grafiken, Bilder und Illustrationen:
- Bildmaterial kann zur Verständlichkeit eines Textes beitragen und das Erscheinungsbild eines Textes auflockern. Hierbei sollten Sie sich jedoch grundsätzlich fragen, ob das Bild auch wirklich aussagekräftig und daher nötig ist.
- Wichtig: Grafiken und Bilder sind nur visuell wahrnehmbar. Für Menschen, die mit Hilfe von Screenreadern oder Braille-Schreibern im Internet surfen, sind sie nicht zu interpretieren. Hinterlegen Sie deswegen für jede informative Bilddatei auch immer einen beschreibenden Text.
(Hyper)Links
Über sogenannte Hyperlinks steuert der Besucher die für ihn interessanten Seiten oder Textpassagen direkt an. Benutzer von Screenreadern nutzen diese Funktion, indem sie häufig direkt von Link zu Link springen, um die für Sie relevanten Informationen zu finden. Aus diesem Grund ist es wichtig, Hyperlinks eindeutig zu benennen. Bezeichnungen wie „weitere Informationen“ sind also nicht sinnvoll.
Seitengestaltung
So wichtig die Verständlichkeit der Informationen ist, so wichtig ist auch ihre Präsentation. Auch hier stellt die Barrierefreiheit Anforderungen an die Gestaltung einer Internetseite.
Sechzig Prüfschritte (siehe "Weitere Informationen am Seitenende") regeln den Aufbau und die Gestaltung einer barrierefreien Internet- und auch Intranetseite.
Navigation
Die Navigation ist der Dreh- und Angelpunkt einer jeden Internetseite. Ist die Navigation für den User nicht nutzbar, ist die Seite schwer oder überhaupt nicht zugänglich, das heißt, die Informationen der Seite können nicht vermittelt werden.
Aus diesem Grund muss besonders bei der Navigation auf Barrierefreiheit geachtet werden:
- Navigationspunkte sollten allgemein verständlich sein.
- Navigationspunkte sollten als solche erkenntlich und einheitlich gestaltet sein.
- Navigationspunkte sollten auf keinen Fall reine Grafiken sein, da sie von Screenreadern und Braille-Schreibern nicht "gelesen“ werden können.
Farben und Kontraste
Bei der Farbgestaltung einer Homepage sollte man bedenken, dass Farben nicht von allen Menschen gleich und im Fall von blinden Personen natürlich gar nicht wahrgenommen werden. Aus diesem Grund reicht es nicht, wichtige Informationen rein farblich hervorzuheben. Auch können Farben ohne ausreichenden Kontrast dazu führen, dass sie von farbfehlsichtigen Menschen nicht als unterschiedliche Farben wahrgenommen werden. Dies kann zum Beispiel bei farbigen Texten auf farbigem Hintergrund oder bei Formularen eine große Rolle spielen.